Ich habe hier einen Satz Federn von Irmscher (30mm) liegen, das passende Gutachten dazu ist dieses hier.
Dort steht nun drin (Seite 4, Punkt 3, Auflage 5):
ZitatAlles anzeigenAnhängerbetrieb ist grundsätzlich zulässig, sofern eine Anhängerzugvorrichtung
mit ausreichender Kupplungshöhe verwendet wird (Mindest-Kupplungshöhe 350
mm in Kugelmitte beim mit zulässigem Gesamtgewicht belasteten Fahrzeug).
Technisch möglich ist dies nur bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung. Das
heißt, bei Fahrzeugen ohne Niveauregulierung sind die Anhängelasten und
der Eintrag der erhöhten Hinterachslast für Anhängerbetrieb zu streichen.
Soll das heißen, dass ich mit den Federn keinen Anhänger mehr ziehen darf? (Habe keine Niveauregulierung)
Ich habe mir zum Vergleich mal ein Gutachten von Eibach-Federn (ebenfalls 30mm) angeschaut. Dort steht an dieser Stelle nur die Mindesthöhe 350mm, sonst nichts.
Hier sind ja einige mit Tieferlegung unterwegs, wurde bei euch die Anhängelast ausgetragen?