Unfall ohne Tüv???

  • #1

    Mahlzeit zusammen,
    wie schon geschrieben, ist mein Tüv seit Oktober abgelaufen und die Prüfung letzte Woche habe ich verkackt und habe zeit bis zum 04.02.
    für die nachkontrolle erhalten.


    Nun ist mir FAST ein Spinner bei dem Wetter hinten rein gerauscht, zum Glück nur FAST!!!


    Aber, was ist wenn er reingerauscht wäre????


    Ich meine, ich habe ja keinen Tüv???
    Versteht Ihr was ich meine??

  • #2

    naja du hast teilweise tüv... denn wenn ich das reht gesehen habe die tage warst du zur untersuchung und hast ne mängelliste erhalten...daher auch zeit bis zum 4.2 !


    wie das beim unfall jetzt aber aussieht kann ich dir nicht sagen... vielleicht weis nen anderer da genau was...


    greetz sascha

  • #3

    Ja richtig, habe eine Mängelliste.......Ich....ICH......eine MÄNGELLISTE !!!
    Ich hatte nie eine Mängelliste, entweder Tüv oder Tüv mit Mängeln, .....naja
    Montag habe ich ja TÜV, wollte nur so mal fragen wie es rechtlich ausschaut, da ich bei Google nichts fand.
    Danke für die Antwort

  • #4

    nur zur info ,wenn der tüv abgelaufen ist ,und man nicht drüber kommt ,bekommt man eine sogenannte frist von vier wochen den wagen wieder vorzuführen dieses bedeutet nicht das der wagen so auf der straße darf sonden nur das in dieser zeit die genannten mängel behoben werden müssen um nicht wieder eine komplette prüfung machen zu müssen,

    Fedisch is Fedisch wenn ich sach Fedisch,Fedisch is net Fedisch wenn du sagst Fedisch


    Falsche Freunde...
    besuchen dich im Knast
    & sagen: Was du getan hast war falsch!


    Wahre Freunde...
    Sitzen direkt neben dir
    & Lachen: Wir haben verkackt,
    aber es war verdammt geil.

  • #6

    Fahren darfst du, darfst dich nur nicht erwischen lassen-----------------------------------------------------Spass.


    Lt. meinem Versicherer handhaben die Vers. das teilweise unterschiedlich, heisst, mit der Mängelkarte kann sein das du Schutz hast kann aber auch sein das die sich quer stellen, in der Regel aber Zahlen die deinen Schaden beim Gegner und holen sich das bei dir wieder. Besser ist es wohl, du machst dich mal bei deiner Vers. schlau, da haste dann Info aus erster Hand, alles andere ist Spekulativ, frag 1000 Leute und du bekommst 1000 Meinungen.

  • #7

    Naja, die STVZO sagt in §29 Absatz 7 folgendes:


    Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#29


    Das würde also bedeuten, wenn die HU z.B 01/12 fällig ist, darf mit Mängelbericht bis 2/12 gefahren werden.
    War sie aber 11/11 fällig, so würde sich die Plakette nur bis 12/11 verlängern, wäre also wieder abgelaufen.

  • #8

    Wobei das ja eigentlich auch schon wieder Schwachfug ist, widerspricht sich ja in sich, Tüv abgelaufen heisst in der Regel -kein Versicherungsschutz-, ob mit oder ohne Mängel. Ich denke das im Schadensfall die Vers. probleme macht, die sind ja immer froh wenn die aus der Pflicht raus sind. Aber alles seeeeeeehr interessant, haben sich bisher bestimmt wenige einen Kopf drüber gemacht oder die Mängelkarte als "Freifahrschein" angesehen.

  • #9

    Nun gut, jetzt habe ich einige Antworten die mir sagen, Aufpassen!!!


    ABER, Wenn ich nicht schuld bin muss meine Vers. auch nicht zahlen, aber ich habe keinen Tüv`??? Haben wir den keinen Bullen im Forum???

  • #10

    Naja, Schuld oder nicht, wie du schon schreibst, besser aufpassen, denn eins dürfte klar sein, Mitschuld, bekommste wegen fehlenden TÜV`s bestimmt im Falle eines Unfalls. Was die "Rennleitung" angeht, falls hier keiner von den Kollegen ist, kannste da ja mal rein Informativ einen Anruf tätigen, wie schon gesagt, würde mich mal Interessieren.

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