Motorhaube-Lufteinlässe EINTRAGUNG?!?!?!?!

  • #1

    schoenen guten abend,


    ich habe eine Frage,
    ich habe eine motorhaube mit lufteinlässen für sogut wie nix bekommen und wollt euch fragen
    ob man die eintragen lassen muss, der vorbesitzer meinte es seie nicht nötig
    wiederrum andere sagen es müsse VIELLEICHT eingetragen werden.


    ich bin echt dankbar für eure antworten


    hier das foto von den lufteinlässen:





    EDIT: sry ich seh schon ich hab ausversehen den thread in den falschen themenforum erstellt, kann das bitte wer korregieren?
    danke



    EDIT by Thommyx1980: Hab es verschoben ;)

  • #3

    wenn sie nicht draufgeklebt sind sondern mit den originalen bleche eingesetz wurden( geschweist) müssen diese nicht eingetragen werden


    da es aber überall andere meinungen gibt vom tüv her und von der polizei fahre doch einfach zu einer prüfstelle dann weis du es zu 100%

    Fedisch is Fedisch wenn ich sach Fedisch,Fedisch is net Fedisch wenn du sagst Fedisch


    Falsche Freunde...
    besuchen dich im Knast
    & sagen: Was du getan hast war falsch!


    Wahre Freunde...
    Sitzen direkt neben dir
    & Lachen: Wir haben verkackt,
    aber es war verdammt geil.

  • #4

    Grüße, da die Lufteinlässe so aussehen als wären sie eh original opel (kadett E) so brauchst die nicht eintragen lassen. War ja original Opel. Und Lufteinlässe die nach unten gehen, müssen sowieso nicht eingetragen werden, dürfen halt keine scharfen kanten haben. ;)

  • #5

    ja die lufteinlässe sind geschweizt


    aber vielen herzlichen dank für die schnellen antworten!


    ich hatte kurzzeitig angst das wenn ich die nicht eintragen lasse und von der bullerei ge****t werde das ich mein führerschein wegen soner kleinigkeit verliere, weil teilegutachten hab ich dafür ja auch nicht.

  • #6

    wie bullmastiff schon geschrieben die sind vom kadett gsi und die brauchen definitiv nicht eigetragen werden da es opelorginalteile sind ich hatte auch mal vom asta gsi die einlässe an meinen omi a da brauchst du dir keine sorgen machen das interesiert keinen bullen

  • #7


    ja moment ganz so einfach ist das nicht, man kann auch keine 19" felgen vom Insignia auf g-astra stopfen und sagen die org. teile die brauch man nicht eintragen... diese auslässe sind zwar gepfüft und erlaubt aber nur auf dem spenderfahrzeug von daher würd ich sie eintragen lassen bzw ne unbedenklichkeitsbescheinigung erstellen lassen... hab sie auf meinem winter-seni auch und sie sind eingetragen...


    jeder weiss wie es mit den kontrollen ist... wenn sie einmal was gefunden suchen sie immer weiter...

  • #8

    @ flitzeblitz
    ich muss dich da leider berichtigen. Klar ist das du 19 Zöller nicht auf nenn Astra stopfen kannst, Können schon aber dann mit Reifen/Felgen Abnahme. Kommt daher, das die Original Reifengröße die im Schein steht, überschritten wird.
    Original Lufteinlässe stehen nicht im Schein, da es eine Veränderung ist, die in die Option Ausstattung fällt.
    Lufteinlässe die nach unten weggehen müssen nicht eingetragen werden, es sei denn man will unbedingt das sie im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ist meiner Meinung nach Schwachsinn aber naja. Hab noch nie nenn GSI Fahrzeugschein gesehen, wo die Original Lufthutzen eingetragen waren :( ...

  • #9

    Klar sind sie im GSI nicht einzeln eingetragen. Da sie aber Bestandteil der Betriebserlaubnis des GSI sind, ist diese "Eintragung" auch Bestandteil der Fahrzeug-ABE. Es handelt sich hier also um eine Ausstattungsvariante des Astra, welche so geprüft und zugelassen wurde.
    Mal angenommen, du fährst einen Passanten um. Der rollt sich zwar gemütlich über deine Haube ab, bricht sich aber in der Hutze die Hand. Glaubst du deine Versicherung ist dann auch der Meinung: passt schon, ist ja ein Opel-Teil?
    Oder zimmerst du dir Vectra-Scheinwerfer in deinen Omega? Ist doch original Opel ?


    Also besser eintragen, als irgendwann mal Ärger zu kassieren.
    Ein Vorteil haben aber "Original-Teile". Der eintragende Prüfer kann schonmal davon ausgehen, daß zumindest der Werkstoff für den öffentlichen Verkehr tauglich ist.

  • #10

    Wenn das der Grund sein sollte, das sich da jemand die Hand drin brechen würde, dann hätte sie auch nicht im GSI verbaut werden dürfen, leuchtet ein,Wa? ;)



    Wie gesagt ist jedem sein Ding und vorallem Geld. Da müsste man ja laut den aussagen auch Radkappen eintragen lassen, könnt ja eine in der Kurve abgehen und so dämlich fliegen das se einen am Kopf drifft.

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