Hallo!
Die Nichte meiner Freundin hat sich im August einen Golf 4 gekauft. Das Auto stand nun auf Privatgrund bis jetzt und wurde keinen mm bewegt, weil sie erst jetzt den Führerschein bekommen hat. (wurde erst jetzt 18)
Nun wollten sie heute mit dem Wagen zu mir kommen, damit ich ihr ihre Winterreifen raufschraube.
Als sie in meine Straße einbogen, leuchtete die Öldruckwarnleuchte auf.
Im Ort haben wir einen VW Händler, welcher nun den Golf abholte, bei ihm in der Werkstätte checkte er den Wagen durch, und kam dabei auf eine Reperaturrechnung von 2.000 Euro!!!
Jetzt meine Frage: Kann man den Kaufvertrag auflösen, dass Geld vom Verkäufer zurückverlangen, oder den Schaden vom Verkäufer reparieren lassen oder was anderes? Wie gesagt, der Wagen stand die ganze Zeit, der Fehler muss also beim Verkauf schon bestanden haben.
lg
Michael