Golf 4 gekauft - nicht gefahren - nun 2000 Euro Repkosten !?

  • #1

    Hallo!


    Die Nichte meiner Freundin hat sich im August einen Golf 4 gekauft. Das Auto stand nun auf Privatgrund bis jetzt und wurde keinen mm bewegt, weil sie erst jetzt den Führerschein bekommen hat. (wurde erst jetzt 18)


    Nun wollten sie heute mit dem Wagen zu mir kommen, damit ich ihr ihre Winterreifen raufschraube.
    Als sie in meine Straße einbogen, leuchtete die Öldruckwarnleuchte auf.
    Im Ort haben wir einen VW Händler, welcher nun den Golf abholte, bei ihm in der Werkstätte checkte er den Wagen durch, und kam dabei auf eine Reperaturrechnung von 2.000 Euro!!!



    Jetzt meine Frage: Kann man den Kaufvertrag auflösen, dass Geld vom Verkäufer zurückverlangen, oder den Schaden vom Verkäufer reparieren lassen oder was anderes? Wie gesagt, der Wagen stand die ganze Zeit, der Fehler muss also beim Verkauf schon bestanden haben.


    lg
    Michael

    "90% aller Amokläufer spielen Killerspiele, 100% aller Amokläufer essen Brot. Verbietet Brot! Das Werkzeug des Bösen!"

  • #2

    Naja wenns von Privat gekauft wurde ist das immer bißchen schwierig. Aber normalerweise hat man ja den Kaufvertrag in dem alle Mängel zum Kaufzeitpunkt festgehalten sind, die Öldrucklampe sollte dazu gehören. Das Problem ist das ihr die Kiste schon 4 Monate habt und ihr warscheinlich nachweisen müsst das der Fehler schon vorher bestand, stelle ich mir schwierig vor. Normalweise hätte man das beim Kauf auch merken müssen, das da was nicht stimmt.


    Ist es vom Händler haste min. 6 Monate Garantie und kannst hinfahren und denen das um die Ohren hauen.

  • #3

    Beweisen kann man es ja insofern, weil der Wagen ja die ganze Zeit stand - oder ned?

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  • #4

    hallo! ist es viekkeicht ein 1.4/16v mit 75 ps(der sogenannte alublock.wenn du dann ein lückenlöses scheckheft hast wird der motor eigentlich bei vw auf kulanz gemacht! diese motoren neigen zum einfrieren und sind mit einer heizung in der kurbelgehäuseentlüftung nachgerüstet worden! baujahre waren ca.2000-2003. versuch dein glück! mfg :ok: :ok: :ok: p.s. das selbe problem haben auch die 1,0 und 1,2 motoren,alle mit alublock!!!!!!!

  • #6

    Nun hab ich mit ihrem Vater telefoniert:
    Die Schraube, mit welcher die Zahnriemenscheibe an der Kurbelwelle festgeschraubt ist, die ist abgerissen. - Motorschaden, wie wenn der Zahnriemen abreisst!

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  • #7

    Hallo


    1.Also ich kann dir nur sagen, der Verkäufer muss den wagen nur bis zu 14 Tagen nach dem Verkauf zurück nehmen ( Wenn Verkäufer Privat)
    dann musst Du beweisen das die Mängel vorher da waren und nicht erst nach dem Kauf aufgetreten sind...


    2. Du kommst aus AT oder? Und die Käuferin des Golfs auch oder? Der Verkäufer auch? Wenn das so sein sollte, macht es eigentlich wenig Sinn sich in einem DE Forum danach zu erkundigen, da Eure Gesetze in AT anders sind!!! Am schlimmsten ist es noch wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag "Bastlerfahrzeug" reingeschrieben hat, denn dann muss er garnichts mehr machen ob Mängel oder nicht!


    An Ihrer Stelle gleich zum Anwalt!!!


    Gruss Micha

  • #9

    @ Opelina


    leider ist ein Kilometerstand heute kein Beweis mehr..... mann könnte behaupten das dieser zurückgestellt worden ist um den Schaden vom Vorbesitzer ersetzt zu bekommen... es geht hier um 2000 Euronen und einen Tachowbearbeitung dauert ca. 30 Secunden beim Golf 4 und kostet 120 €...


    Mein Rat und ich glaube damit fahren Sie am besten Guthachten von einem anerkannten Sachverständigen machen und den Rechtsanwalt einschalten.....


    Du musst mal so überlegen, wenn Du dein Auto verkauft hast und auf einmal 6 Monate später kommt der Käufer und behauptet Du hättest ihm ein Fahrzeug verkauft das einen Schaden von 2000€ hat.....
    Was würdest Du dazu sagen? ;)
    Der Typ sagt bestimmt auch das am Tachow gedreht wurde :( Ich würde das machen, ich weiss hört sich schlimm an aber der sagt mit dem Auto war alles in Ordnung der stand ja nur rum was soll daran Kaput sein... Das würde glaub ich jeder sagen...


    Gruss Micha

  • #10

    hallo! vielleicht hat ja jemand den zahnriemen oder das zahnriemenrad auf der kurbelwelle im letzten jahr gewechselt und der vorbesitzer sagt dir evtl.wer und hatt noch ne rechnung! dann hättest du ja noch garantie,kommt mir nur als gedanke! mfg :ok: :ok: :ok:

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