Sprengstoffmittelgesetz

  • #12

    StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
    mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.


    ????????????????? wie geil ist das denn??? ich bekomme nur 5 Jahre wenn ich ne ATOMBOMBE auf Wolfsburg werfe??? geil, ich hoffe das zieht dannnicht zu mir nach Braunschweig rüber ^^


    :D :D :D :D :D :D :D :D :D

  • #14

    Oh klasse hier lesen doch auch Jüngere bzw Jugendliche (meine jedenfals) gibts da keine anleitung für ne Bombe oder so ????? Manche werden nie Erwachsen,aber wenn nen kleiner Böller auf dem Opel zündet Schreien sie nach Versicherung und Schadensregulierung :respekt: Tolles Thema nur der Link aus Polen fehlt dann können die Kids doch gleich Bestellen und in Papas Keller den Mega Knall Basteln gell :omg: Sowas Gehört nicht hier ins Forum,Sorry aber meine meinung. ?( ?( ?( Gruß Andi

  • #16

    Das hat nix mit Sicherheitsvorschriften zu tun.
    Zertifizierte Feuerwerkskörper werden geprüft, aber nicht die Scheiße aus Polen. :cursing:
    Die kommen von überall.
    Wenn bei einen Deutschen Böller die Brennzeit der Lunte 5sec ist kann sie bei so einen Scheißding nur 1sec betragen.
    Und die Füllung ist ordentlich, da sind nicht nur ein paar Finger weg, wenn du Pech hast auch die Hand.
    Jedes mal werden vor Silvester Bilder gezeigt von solchen Verletzungen aber nein es gibt immer
    wieder Idioten die es nicht kapieren. Immer schön ab mit den Gliedmaßen.
    Am besten dem kleinen Bruder so ein Ding in die Hand drücken damit der genau so cool ist.
    Solche Leute müssten mal Silvester in der Notaufnahme arbeiten.
    Das sind keine Feuerwerkskörper mehr das sind Sprengsätze :cursing: .
    Ich kann so etwas absolut nicht verstehen, wie dumm muss man sein.
    Ne, ich komm echt nicht runter.

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