Auto Abschleppen
- Jeschko
- Erledigt
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#13 also bei uns war es so,mein kumpel hat ne eingene werkstatt und verkauft nicht weit davon autos,ca 1km! da waren alte autos die keiner mehr kaufen würde,alte astras,vectras omega a etc, diese sidn naturlich schon lange nicht mehr zugelassen gewesen! wir haben es dann mit roten nummern die ganzen autos vom platz bis zu werkstatt geschleppt um zu schlachten!er hat abgeschleppt da er noch den alten rosa schein hat und ich saß in den schrottkisten, bullen haben uns angehalten und nix gesagt das die autos abgemedet sind und mit der roten nummer abgeschleppt werden!
also angemeldet muss es nicht sein!!!weil der omega a 1.8 stand auf dem platz schon 6 jahre!und alles palleti mit den cops!die haben gesagt,die bremsen sollte nnoch funken und die komplette beleuchtungseinheit!!!also vorne und hinten,sonst nix mehr!
kann auhc sein das es viellecht von region zu region unterscheidlich ist! -
#14 Zitat
ich weiß nur das man ein nicht angemeldetes auto mit einer abschleppstange ziehen darf und dazu der fahrer des schleppenden autos einen lkw führerschein haben muss. wegen der beleuchtung und dem kühler und dem AT getriebe möchte ich mich nicht äussern.torsten
Das glaub ich nicht.
Übrigens:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen#Deutschland -
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#16 Es ist doch immer wieder "schön" wie viel falsches Halbwissen hier verbreitet wird. Auf Wiki stehts ganz genau:
"Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. [...] Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 Abs. 1 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht eine Fahrerlaubnis für das gezogene Fahrzeug (§33 (2) 1 StVZO). Der Fahrer des ziehenden Kraftfahrzeugs benötigt aber die Fahrerlaubnis, die sich aus den Gewichten der Fahrzeuge ergibt (siehe § 6 FeV), mindestens wohl Klasse BE (beachte Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG)." Quelle: Wikipedia
Beim Schleppen eines Omegas braucht man also BE und B. Beim Schleppen eines LKWs dann CE und C.
"Für das Schleppen (in Deutschland) ist eine sogenannte „Schleppgenehmigung“ zwingend erforderlich. Diese wird in der Regel von den Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt. An Abschleppunternehmen werden jährlich gültige Pauschalgenehmigungen ausgestellt, die meistens nur für ein Bundesland gültig sind. Privatpersonen oder andere die einen Schleppvorgang ausführen wollen, erhalten eine Einzelgenehmigung. In dieser sind in der Regel der genaue Tag, die Uhrzeit und die Strecke vermerkt, in welcher der Schleppvorgang durchgeführt werden darf. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird im Regelfall (BKat-OWi) mit 25 € verwarnt und kann im Schadensfall zum Verlust des Kaskoschutzes führen bzw. zu Regress im Haftpflicht-Versicherungsfall." Quelle: Wikipedia
Wie schon oben gesagt: Nimm nen Anhänger! Dafür sind die da und nen Fahrer mit BE, sowie geeignetes Auto brauchst du in jedem Fall.
LG Red Bull
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#17 für das schleppen brauchst du kl2 (c+ce )
Genau so ist das !
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