Ebay schwindel!
-
-
-
-
-
#33 hab mich schon gefragt wo thom bleibt muss ich ja mal sagen so langsam hab ich das gefühl der lebt im forum
update: also nsowas habe ich noch nie erlebt leute....
der bzw die knaben aus georgien sind tatsächlich hier aufgelaufen! aaaaber auch versucht zu handeln... zb wäre die kopfdichtung kaputt etcpp für 1300 euro fürd er ihn mit nehmen... mir ist alles aus dem gesicht gefallen! obendrein stellte sich raus es sind händler! fazit schwiegervadder hätte ihn fast mit in keller genommen! auto steht jetzt also noch hier un dich habe gerade angebot an unterliegenden bieter gemacht und schon mal ne erklärung dazu abgegeben!
jetzt meine kleine frage an euch.. kann ich diese jungs auf 30% verklagen so wie ich es in ebay stehen habe?? bzw was kann ich sonst machen denn so einfach will ich das nicht auf mich sitzten lassen die waren der meinung das sie nen neuwagen gekauft haben für 1520 euro!
so ich trink jetzt erst mal nen kaffee und versuche mich und den rest hier wieder zu beruhgen...
grüsse sascha
-
-
-
-
#36 Hallo...
Also ich würde auf die 30% bestehen, weil durch das Gebot ein rechtsmäßiger Kauf entstanden ist. Siehe AGB Ebay... Und zwar nicht zu irgendeinem Preis, sondern zu dem letzthöchstem Gebot! Das Problem hatte ich auch schon und hab auch mein Recht über ein Anwalt bekommen...
Behalte das Angebot an unterlegenen Bieter aufrecht und fordere trotzdem deine 30% beim Sieger dieser Auktion ein...MfG
Rico -
-
#37 Wenn der Käufer in Georgien oder Timbuktu angemeldet ist kannst du dir deine Schadensersatz ansprüche in die Haare schmieren ,
zumal dieser Quatsch " ich mache mit 30 % Regress plichtig " eh keine S.. interessiert .Du kannst lediglich bei Ebay einen unbezahlten Artikel melden und bekommst dann deine Gebühren zurück .
-
-
-
#39 So ein Quatsch ist das gar nicht, dass man als Käufer, wenn man den Artikel nicht zum ersteigerten Preis bekommt, den Verkäufer u.U. erfolgreich verklagen kann. Nur machen tut das kaum einer und bei geringen Beträgen sowieso nicht!
Ausländische Bieter oder Verkäufer, vor allem aus Osteuropa, zu verklagen macht aber gleich gar keinen Sinn, wenn sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
Ansonsten sei noch angemerkt, dass Ebay eben so funktioniert. Man kann sein persönliches Höchstgebot abgeben. Der aktuelle Preis, wenn man Höchstbieter ist, liegt jedoch immer nur eine Bietstufe (z.B. 0,50 € oder 1,00 €) über dem zweithöchsten Gebot. Allerdings ist sowas meist keine gute Idee, denn wenn mehr Leute das bei einem Artikel bei Ebay so machen, treibt es nur den Preis nach oben.
Ich selbst setze solche Sachen immer nur auf meine Beobachtungsliste. Ist das Angebot ein paar Minuten vor Auktionsende noch recht günstig, dann beobachte ich direkt und biete in den letzten Sekunden vor dem Ende. Habe auf die Art schon ein paar Schnäppchen gemacht. Allerdings sind zunehmend unseriöse Händler auf Ebay unterwegs, die sich weder an unsere Gesetze (BGB etc.) noch an Ebay-Regeln halten und man hat nichts als Ärger.
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!