Hallo Community,
besitze eine Omega-A-Limousine. Vom Aussehen und der Ausstattung her ist der Wagen meiner Meinung
nach nicht so toll, sowohl äußerlich als auch von innen her ist eigentlich alles
original belassen. Deswegen plane ich in naher Zukunft diverse Teile eines
Omega-3000 einzubauen.
Bei den Teilen des Omega-3000 handelt es sich vor allem um die schwarzen Front- und
Heckstoßstangen, die Teilledersportsitze und die Teillederrückbank, sowie um die
getönten Rückleuchten.
Meine Frage lautet jetzt, ob ich diese Änderungen in irgendeiner Weise eintragen lassen
muss bzw. den Wagen beim Tüv vorführen muss. Habe für die genannten Teile keinerlei
Bescheinigungen, da sie direkt aus einem Omega-3000-Unfallwagen ausgebaut worden sind.
Mein bisheriger Kenntnisstand (habe mich im Bekanntenkreis umgehört) ist der, dass eigentlich
nichts eingetragen/abgenommen werden muss, da es sich ja um Orignal-Opel-Teile handelt.
Es wäre nett, wenn sich jemand findet, der mich über diesen Sachverhalt aufklären könnte,
am besten direkt hier ins Forum posten.
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Gruß,
BK-Garant