Auf Omega-3000-Look umrüsten!

  • #1

    Hallo Community,


    besitze eine Omega-A-Limousine. Vom Aussehen und der Ausstattung her ist der Wagen meiner Meinung
    nach nicht so toll, sowohl äußerlich als auch von innen her ist eigentlich alles
    original belassen. Deswegen plane ich in naher Zukunft diverse Teile eines
    Omega-3000 einzubauen.


    Bei den Teilen des Omega-3000 handelt es sich vor allem um die schwarzen Front- und
    Heckstoßstangen, die Teilledersportsitze und die Teillederrückbank, sowie um die
    getönten Rückleuchten.


    Meine Frage lautet jetzt, ob ich diese Änderungen in irgendeiner Weise eintragen lassen
    muss bzw. den Wagen beim Tüv vorführen muss. Habe für die genannten Teile keinerlei
    Bescheinigungen, da sie direkt aus einem Omega-3000-Unfallwagen ausgebaut worden sind.


    Mein bisheriger Kenntnisstand (habe mich im Bekanntenkreis umgehört) ist der, dass eigentlich
    nichts eingetragen/abgenommen werden muss, da es sich ja um Orignal-Opel-Teile handelt.


    Es wäre nett, wenn sich jemand findet, der mich über diesen Sachverhalt aufklären könnte,
    am besten direkt hier ins Forum posten.


    Vielen Dank schon einmal im Voraus!


    Gruß,
    BK-Garant

  • #2

    Hallo,


    meines Wissens nach ist keine Eintragung notwendig.


    Es ist auch keine Eintragung von nöten wenn man z.B. die Front von einem 89er Omega gegen die eines 91er (Facelift) Modells wechselt.


    Wie Du schon selber geschrieben hast handelt es sich um originalteile und diese sind ohne Probleme zu montieren.

  • #3

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    A ja,


    habe gerade schon aus anderer Quelle erfahren, dass die Originalsitze und auch die original getönten Rückleuchten nicht eintragungspflichtig sind.


    Allerdings ändert sich bei anderen Heck- und Frontstoßstangen ja die Länge des Fahrzeuges und das geht wohl nicht ohne Eintragung.


    Wie soll man allerdings nachweisen, dass die verbauten Teile (insbesondere die Rückleuchten) Originalteile und damit nicht eintragungspflichtig sind?


    Danke nochmals und bis demnächst wieder!

  • #4

    Die Originalteile haben eine "GM"-Prägung irgendwwo in einer Ecke. Allerdings ändert sich die Fahrzeuglänge doch nicht wesentlich, das können doch höchstens einige Zentimeter sein, wenn überhaupt. Meß dein Auto doch mal nach. Oder du schaust mal in die Papiere, ob da unter Bemerkungen was steht wie:
    "Ziff.13 Länge je nach Ausr. bis *****"
    Möglich wäre das ja.

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Henning123 ()

  • #5

    Also habe mir in einem anderen Forum sagen lassen, dass sich die Fahrzeuglänge bei Anbringung von Omega-3000-Heck- und Frontstoßstange um ca. 5,5 cm ändert.


    Und unter Ziff. 13 im Fahrzeugschein ist die Fahrzeuglänge leider bis auf den mm genau angegeben. Trotzdem danke!


    Komme um Eintragen lassen also wohl nicht herum, aber wie ohne Unterlagen wie ABE oder ähnliches?

  • #6

    Na ja... mal ernsthaft... welcher TÜV-Prüfer misst die länge des Wagens??


    KEINER ;)


    Zudem dürfte das keine Rolle spielen, ob die Teile 5,5cm länger sind. Diese musst du bestimmt trotzdem nicht eintragen... weil sind ja original Opel Teile des gleichen Fahrzeuges.
    Einzig das du evtl. die Fahrzeuglänge ändern lässt... damit sollte es sich dann aber auch schon haben ;)

  • #7

    Also wenn Du unbedingt Geld loswerden willst, dann bitte...


    Es ist nicht mal eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig wenn man die Senator B Front an einem Omega A schraubt....


    Du hast nun von vielen Leute die aussage gehört das es original teile sind und eine Eintragung unnötig ist.


    ABE oder Gutachten wirst du nicht bekommen weils die sicher nicht gibt, die Nummern der Stoßstangen stehen außer im EPC sicher in einem Umrüstkatalog.


    In so einem Umrüstkatalog sind alle Teile die am Omega je verbaut wurden aufgeführt, Karosserieteile, Auspuffanlage, Leuchten, Motoren ect..ect..


    Soll heißen, wenn Du so wild drauf bist das die 3000er Teile in den Papieren stehn besorg dir einen Umrüstkatalog in dem alle Teile vom Omega A drin sind und lass es Dir eintragen....unnötig aber wenns gefällt....


    Aso falls Du jetzt überlegst wo man so einen Umrüstkatalog herbekommt...frag mal beim Freundlichen Opel Händler Deines Vertrauens....

  • #8

    Hallo,


    wegen der Karosserielänge brauchste dir keine Gedanken machen (nach Anbau einer AHK wird ja auch nicht vermessen). Nur wenn du das Fahrwerk vom 3000er übernimmst, -25mm, musste eintragen lassen.


    Gruß, Rainer

    Gruß, Rainer


    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln poppen :floet:

  • #9

    servus zusammen,


    wo ihr schonmal beim thema omega 3000 seid hat zufällig einer von euch noch front und heckstoßstange rum liegen die zufällig nicht mehr benötigt werden???



    mfg


    basti

  • #10

    Hallo
    Also wenn du die getönten Rückleuchten montierst bekommste beim Tüv probs. Es sei denn ,du hast ne ABE von Irmscher und die passenden Katzenaugen drunter dran. Ansonsten gibts da stress.


    Gruß Sennidriver

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