es hat geklappt, mein dicker hat nen Corolla zur Seite geschoben... :( Fragen:

  • #11

    Stecker 84 meinte bestimmt die zusätzlich abschließbare rabattschutzversicherung! Hast du diese abgeschlossen gegen einen geringen zusätzlichen obulus wirst du nicht hoch gestuft in der haftpflicht!

  • #16

    Moin
    Erstmal braucht die Versicherung nicht in Leistung zu treten wenn man vor Ort eine Schuldanerkenntnis abgibt.Die Versicherung möchte sich das recht auf Prüfung des Falles( wer hat wirklich schuld) nicht nehmen lassen.
    Die gesetzliche Unfall ist für Körperschäden aber nicht für Stossstagen zuständig und Lampen auch nicht.
    Ich kenne seit 30 Jahren keine Versicherung die nicht hochstuft.
    Steuerlich geltend machen kann man alle Kosten auch dann wenn man zig-Beiträge darüber jeden Tag ins Forum haut,die Steuer ist keine Geheimsache, geheim ist aber wer hier schreibt. :P

  • #17


    Dann bist du schon lange nicht mehr auf dem laufenden. Ich kann 3x einen Unfall verursachen ohne hochgestuft zu werden. Das gilt für die ganze Versicherungslaufzeit, seit beginn. Und Lampen sind Glas, ob aus PC oder Glas, die sind mit abgedeckt. Das ganze gilt natürlich nicht für nur Haftpflicht.

  • #18

    Moin
    Die gesetzliche Unfall ist die Berufsgenossenschaft die die Wege zur Arbeit versichert hat nichts mit der Autoversicherung zu tun, zahlt der Arbeitgeber.
    Ich wurde nach einem Unfall sofort hochgstuft, war aber reine Haftpflicht.

  • #19

    also, wenn es interessiert,
    Ich kann den Unfall, da Arbeitswegeunfall steuerlich absetzen
    Ich werde auf SF0 zurueckgestuft :/
    Scheinwerfer hat meine Versicherung gezahlt...


    hmm, mist^^

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