es hat geklappt, mein dicker hat nen Corolla zur Seite geschoben... :( Fragen:
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#16 Moin
Erstmal braucht die Versicherung nicht in Leistung zu treten wenn man vor Ort eine Schuldanerkenntnis abgibt.Die Versicherung möchte sich das recht auf Prüfung des Falles( wer hat wirklich schuld) nicht nehmen lassen.
Die gesetzliche Unfall ist für Körperschäden aber nicht für Stossstagen zuständig und Lampen auch nicht.
Ich kenne seit 30 Jahren keine Versicherung die nicht hochstuft.
Steuerlich geltend machen kann man alle Kosten auch dann wenn man zig-Beiträge darüber jeden Tag ins Forum haut,die Steuer ist keine Geheimsache, geheim ist aber wer hier schreibt. -
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#17
Die gesetzliche Unfall ist für Körperschäden aber nicht für Stossstagen zuständig und Lampen auch nicht.
Ich kenne seit 30 Jahren keine Versicherung die nicht hochstuft.
Dann bist du schon lange nicht mehr auf dem laufenden. Ich kann 3x einen Unfall verursachen ohne hochgestuft zu werden. Das gilt für die ganze Versicherungslaufzeit, seit beginn. Und Lampen sind Glas, ob aus PC oder Glas, die sind mit abgedeckt. Das ganze gilt natürlich nicht für nur Haftpflicht. -
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