Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht

  • #12



    Ich hab bei meinen beiden Letzten Omegas den Orginalbrief beim Kauf gar nicht mitbekommen.
    Also man muss ihn nicht aufheben,aber besser ist es natürlich wenn man ihn noch hat


    Gruss
    Torsten

    Über Rüsselsheim lacht die Sonne,über Wolfsburg die ganze Welt
    OhMannEinGeilesAuto

  • #13

    Jup, wie Dizzy schon gesagt hat!


    Ganz wichtig!!! Den alten Brief UNBEDINGT AUFBEWAHREN!!!
    Da steht nämlich alles drin, die ganzen alten Eintragungen, wie z.B. welche Felgen/Reifenkombis du fahren darfst, die nämlich nicht immer mit in den neuen Brief und Schein übernommen werden!
    Und den alten Brief auch am besten mit dem neuen Schein bei sich führen!
    ABER NICHT MIT DEM NEUEN BRIEF VERWECHSELN!!!! Den auf GAR KEINEN FALL im Auto aufbewahren!!!

  • #14

    Bei meinem letzten hatten die sich auch mit E2 und D3 verschrieben da war es kein Problem denn der alte brief war noch da, zur neuen omi hab ich den alten garni mit dazu bekommen... ich werd dann erstmal zur zulassung fahren und die traudel hinterm tresen vor ziehen, hoffentlich macht das keine kaffeeflecken... ne quark, ist zwar ärgerlich das man wieder rennerei hat aber fehler macht doch jeder mal von daher...


    Vieleicht lässt sich gleich noch was positives mit rausschlagen siehe eintragung der Tieferlegung mal sehen ob die mit sich verhandeln lassen ;)


    Davon mal abgesehen würde ich auch den alten Brief nicht mitnehmen, auf der welt gibts soviele lumpenhunde die bauen sich aus dem alten nen neuen alten brief...

    1 bis 2 Winter und ich komm auch dahinter... 8)

    Einmal editiert, zuletzt von hwk2_de ()

  • #15

    Nur doof für die Personen, das überm ganzen Brief "ungültig" kreuz und quer drauf gestempelt ist ;)
    Und selbst wenn, DU hast ja den neuen Brief, und der hat nun mal in dem Fall dann mehr zu sagen als der alte ;)

  • #16

    Also als ich meinen Senni mit neuem Brief zum Schrottplatz gebracht habe, hat er mich direkt nach dem alten Breif gefragt. auf meine Frage warum er den wolle sagte er mir, das die diesen noch mind. 3 Jahre nach Verwertung des KFZ aufbewahren müßen. Auch aktuell bei der MV6 Abmeldung und der Facer Anmeldung habe ich von beiden Fahrzeugen jeweils beide Briefe (alt & neu) wieder bekommen.

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