Also das man fürs abschleppen dei Klasse 2 braucht wäre mir aber neu zu hören?
Habe ihn selber und fahre täglich 40t aber das man zum abschleppen von Pkw den 2er braucht habe ich noch nie was von gehört.
Wenn du ihn soweit schleppen must las ihn laufen oder schraub die Welle ab. Sind nur 3 Schrauben und dann hochbinden.
Automatik abschleppen?
- Carsten-MV6
- Erledigt
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#15 Soweit ich mich an meine Lkw Führerschein Fahrschulzeit zurückerinnern kann , gibt es die Definiton Schleppen und Abschleppen .
Abschleppen heißt aus einer Situation heraus , wo ein Fahrzeug aufgrund eines Defektes liegen geblieben ist und zur nächsten Werkstatt gebracht werden muß . So oder so ähnlich hieß es glaube .
Beim Schleppen ist es Latte ob Fahrtüchtig oder nicht , kann ja auch nicht angemeldet sein und trotzdem soll es von A --> B gebracht werden .
Zum Abschleppen benötigt der Gezogene noch nicht mal einen Führerschein und der ziehende nur normale Klasse 3 bzw. B
Beim Schleppen , der Ziehende Klasse 2 bzw CE , der gezogene Klasse 3 bzw B
Keine Garantie auf meine Aussage , ist Erinnerung von vor 27 Jahren
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#16 Wird ein Fahrzeug durch ein anderes gezogen, so unterscheidet man rechtlich drei Fälle, die unterschiedlich zu bewerten sind:
1. Abschleppen
2.1 genehmigtes Schleppen
2.2. nicht genehmigtes Schleppen
Hier ein grober Überblick über die einzelnen Bestimmungen (§ 33 StVZO u.a.).
Abschleppen...
...liegt dann vor, wenn ein betriebsunfähiges Fahrzeug außer Verkehr,
bzw. zum nächsten geeigneten Reparatur- oder Abstellort gebracht werden
soll. Dabei liegt der Nothilfegedanke zu Grunde. Ein Fahrzeug kann sich
aufgrund eines Unfalls oder eines technischen Defekts nicht mehr aus
eigener Kraft bewegen und soll aus dem öffentlichen Verkehrsraum
gebracht werden.Beim Abschleppen sollte man eine Strecke von 50 km nicht überschreiten,
das Warnblinklicht muss eingeschaltet sein, Autobahnen dürfen nicht
benutzt werden, bzw. müssen umgehend verlassen werden, bei Dunkelheit
muss das gezogene Fahrzeug nach hinten beleuchtet sein.Der Lenker des schleppenden Fahrzeugs benötigt nur die Führerscheinklasse, die für dieses Fahrzeug vorgeschrieben ist.
Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht keinen Führerschein, muss aber geeignet sein.
Das gezogene Fahrzeug ist nicht zulassungspflichtig, nicht
steuerpflichtig, nicht versicherungspflichtig - da jedoch der
Nothilfegedanke vorliegen muss, wird das Fahrzeug in der Regel
zugelassen, versichert und versteuert sein._____________________________________________________________________________
Liegt kein Nothilfegedanke zugrunde, wird aber trotzdem ein Fahrzeug
von einem anderen gezogen, dann spricht man vom Schleppen. Hier
unterscheidet man zwischen genehmigtem und nicht genehmigtem Schleppen.Genehmigtes Schleppen...
... setzt eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO voraus.
Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt eine Fahrerlaubnis für den
gesamten Zug (auch wenn es rechtlich kein Zug ist). Das wird in der
Regel BE sein, kann aber auch mal C1E oder CE sein.Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht die Klasse, die für dieses
Fahrzeug erforderlich wäre, wenn es aus eigener Kraft fahren würde.Das gezogene Fahrzeug ist nicht zulassungspflichtig, nicht
steuerpflichtig, nicht versicherungspflichtig, muss aber mit einem
Wiederholungskennzeichen versehen sein. Die Bestimmungen aus § 33 II
sind zu beachten (im Einzelfall bitte dort nachlesen).Die Auflagen aus der Genehmigung müssen eingehalten werden.
Nicht genehmigtes Schleppen...
... führt dazu, dass das ganze rechtlich wie ein Zug (Zugfahrzeug und Anhänger) zu behandeln ist.
Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt eine Fahrerlaubnis für den
gesamten Zug. Das wird in der Regel BE sein, kann aber auch mal C1E
oder CE sein.Der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs ist rechtlich der Lenker eines Anhängers und muss daher lediglich geeignet sein.
Beide Fahrzeuge müssen zugelassen sein, es sei denn, das gezogene
Fahrzeug kann als zulassungsfreier Anhänger Ausnahmen geltend machen –
das dürfte im Regelfall nicht zutreffen.Das gezogene Fahrzeug ist in dem Fall auch steuer- und
versicherungspflichtig, benötigt eigene Kennzeichen und muss wie ein
Anhänger ausgerüstet sein. -
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#17 Also nach vielen verschiedenen Antworten die ich bekommen habe, habe ich den Omega lieber mal noch net abgeschleppt.
Wo ich die 100% antwort bekommen könnte wäre aus dem Handbuch(das ich nicht habe).
Hat von euch jemand eine Anleitung vom Omege B MV6 in der er mal nachsehen könnte was cdort mit dem abschleppen steht.
Oder gibt es die Handücher irgendwo online zum durchlesen.
Lg
Carsten
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