Beiträge von loppo

    Moin,


    ja, die Reihenfolge ist wichtig, immer mit den längsten Weg zuerst anfangen, usw. Aber ehrlich gesagt, wenn wegen so was gefragt wird, nun ja, Bremsen sind nun mal nicht eben ein Endtopf, der gewechselt wird, ist Deine und anderen Sicherheit und alleine geht das schon mal gar nicht.


    Gruß

    Das sind halt die neuen Zeiten, wahrscheinlich wird die Zeit kommen, wo alle Autos sich noch mehr ähneln. Leider sind die 70ziger vorbei, wo Aerodynamik noch keine Rolle spielte, es Lebe der Comodore Coupe :D


    Aber er gefällt mir ;)

    Moin,


    vorne wüsste ich nix von einen Blech an der Bremse, hinten ja, bei entfernen des Bleches, Ärger mit den Tüv.
    Probiere mal folgendes, auf gerader, ungefährlicher Strecke und kein entgegenkommender Verkehr, mit mäßiger Geschwindigkeit, Bremsen und das Lenkrad dabei loslassen ( aber bitte nicht die Hände hinter den Kopf halten :D ), so das Du jederzeit wieder eingreifen kannst, zieht dein Wagen dabei nach rechts oder links?
    Wenn ja, kontrolliere die Bremsbeläge, ungleichmäßig abgefahren?
    Wenn das der Fall sein sollte, solltest du mal die Bremssättel gangbar machen, Beläge raus, den Gummi am Kolben etwas anheben und WD40, oder ähnliches einsprühen,
    Verzogene Bremsscheiben machen sich bemerkbar, spürst du beim Bremsen, wenn das Lenkrad zittert.


    Gruß

    Wird ein Fahrzeug durch ein anderes gezogen, so unterscheidet man rechtlich drei Fälle, die unterschiedlich zu bewerten sind:




    1. Abschleppen


    2.1 genehmigtes Schleppen


    2.2. nicht genehmigtes Schleppen




    Hier ein grober Überblick über die einzelnen Bestimmungen (§ 33 StVZO u.a.).






    Abschleppen...


    ...liegt dann vor, wenn ein betriebsunfähiges Fahrzeug außer Verkehr,
    bzw. zum nächsten geeigneten Reparatur- oder Abstellort gebracht werden
    soll. Dabei liegt der Nothilfegedanke zu Grunde. Ein Fahrzeug kann sich
    aufgrund eines Unfalls oder eines technischen Defekts nicht mehr aus
    eigener Kraft bewegen und soll aus dem öffentlichen Verkehrsraum
    gebracht werden.




    Beim Abschleppen sollte man eine Strecke von 50 km nicht überschreiten,
    das Warnblinklicht muss eingeschaltet sein, Autobahnen dürfen nicht
    benutzt werden, bzw. müssen umgehend verlassen werden, bei Dunkelheit
    muss das gezogene Fahrzeug nach hinten beleuchtet sein.




    Der Lenker des schleppenden Fahrzeugs benötigt nur die Führerscheinklasse, die für dieses Fahrzeug vorgeschrieben ist.




    Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht keinen Führerschein, muss aber geeignet sein.




    Das gezogene Fahrzeug ist nicht zulassungspflichtig, nicht
    steuerpflichtig, nicht versicherungspflichtig - da jedoch der
    Nothilfegedanke vorliegen muss, wird das Fahrzeug in der Regel
    zugelassen, versichert und versteuert sein.






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    Liegt kein Nothilfegedanke zugrunde, wird aber trotzdem ein Fahrzeug
    von einem anderen gezogen, dann spricht man vom Schleppen. Hier
    unterscheidet man zwischen genehmigtem und nicht genehmigtem Schleppen.







    Genehmigtes Schleppen...


    ... setzt eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO voraus.




    Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt eine Fahrerlaubnis für den
    gesamten Zug (auch wenn es rechtlich kein Zug ist). Das wird in der
    Regel BE sein, kann aber auch mal C1E oder CE sein.




    Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht die Klasse, die für dieses
    Fahrzeug erforderlich wäre, wenn es aus eigener Kraft fahren würde.




    Das gezogene Fahrzeug ist nicht zulassungspflichtig, nicht
    steuerpflichtig, nicht versicherungspflichtig, muss aber mit einem
    Wiederholungskennzeichen versehen sein. Die Bestimmungen aus § 33 II
    sind zu beachten (im Einzelfall bitte dort nachlesen).




    Die Auflagen aus der Genehmigung müssen eingehalten werden.






    Nicht genehmigtes Schleppen...


    ... führt dazu, dass das ganze rechtlich wie ein Zug (Zugfahrzeug und Anhänger) zu behandeln ist.




    Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt eine Fahrerlaubnis für den
    gesamten Zug. Das wird in der Regel BE sein, kann aber auch mal C1E
    oder CE sein.




    Der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs ist rechtlich der Lenker eines Anhängers und muss daher lediglich geeignet sein.




    Beide Fahrzeuge müssen zugelassen sein, es sei denn, das gezogene
    Fahrzeug kann als zulassungsfreier Anhänger Ausnahmen geltend machen –
    das dürfte im Regelfall nicht zutreffen.




    Das gezogene Fahrzeug ist in dem Fall auch steuer- und
    versicherungspflichtig, benötigt eigene Kennzeichen und muss wie ein
    Anhänger ausgerüstet sein.

    Moin,


    ein Pollenfilter kostet nicht die Welt, kannst du auch selber tauschen. Beifahrerseite, direkt an der Windschutzscheibe, auf die Fließrichtung dabei achten.


    Dein Kumpel hat recht, die Serie reisst im Dez. ;)


    Wünsche noch ein schönes WE.

    Moin,


    wenn deine Klimaanlage durch eine Undichtigkeit das Kältemittel verloren hat, musst Du sie wieder auffüllen lassen. Lass Dir dabei auch gleich ein Kontrastmittel mit einfüllen, nach 3 Tagen kann die Werkstatt dann mit Hilfe einer UV-Lampe die Dichtigkeit deiner Klima nochmal kontrollieren.


    Gruß