Blinkerleuchte als Standlicht

  • #21

    einfach so ein modul in der bucht kaufen,nicht die billigen für 10 euro sondern schon die bissle besseren für 25 euronen,haste ne echt gute einbaueinleitung drinne wie man das verbindet etc,und die teile werden kaum heiß(nicht so wie die billigen für 8 euro oder was es ab und zu bei ebay gibt,habe es auch an meinen vectra und tüv hat noch nie was gesagt weil laut dem gesetzgeber darf man vorne bis zu 6 standlichter haben!!!hinten ist es aber komischerweiße verboten!!!

  • #23

    Cool danke für die Tipps.


    Hab bei Ebay einiges gefunden, hört sich auch echt einfach an dass zu montieren, angeblich ohne löten bohren etc. Denke mal ich werde mir so nen Ding anschaffen. :thumbup:

  • #24

    also der lustige gesetzes text besagt für blinker das sie gelb leuchten müssen, da frag ich mich wie jemand legal bei nem deutschen auto rot blinken darf...


    Zitat:
    (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht
    an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn
    wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen
    Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut
    sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben.
    Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach §
    49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
    (2) Sind
    Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so
    muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt
    nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche
    Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des
    Fahrzeugführers nicht behindern.
    (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

  • #25

    Hi,
    ist ja nett das du so schön Zitierst.
    Aber du hast einen ganz wichtigen Punkt vergessen.
    Es gibt auch Ausnahmeregelungen bis/ab Erstzulassung des Fahrzeuges.
    Beim roten Blinker ist es z.B
    § 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig
    oder um noch mal etwas zu verwirren
    § 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig

  • #27

    Hi,
    denke mal der TE hat sich da etwas falsch ausgedrückt.
    Er meint sicherlich Begrenzungsleuchten an den Stoßstangen.
    Denn wenn das Standlicht an ist, ist auch hinten das Rücklicht an.

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