Unfall mit falscher Bereifung

  • #11

    Mit Gefährdungshaftung kriegt die Versicherung beide Seiten dran mit höherem Beitrag!
    Kenne solchen Fall auch.
    Am dritten Tag der Verhandlung hat der rückwärts Auffahrende sich plötzlich seine Aussage anders überlegt.
    Und die Sache wurde als Auffahrunfal entschieden!
    Gerichte und Gerechtigkeit kannst Du in der Pfeife rauchen! Ist nix wert! Und die Gerichtsshows, allen voran die rothaarige Richterzumutung in weiblich, ist nicht mal mehr komisch! Schade daß man auf Recht nicht mehr vertrauen kann!


    Und schraub die Reifen vor dem Gutachter um! Sogar wenn Du die Reifen erst noch kaufen mußt wirds´billiger! Geh zum Gebrauchtreifenhandel! Guck auf Marke und DOT-Nummer!


    Gruß Tom

  • #12

    Leute, was hier verbreitet wird ist schlichtweg falsch.


    A. Ein Fahrzeug, was sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet muss den Bestimmungen der StVZO entsprechen. Egal ob nun auf roter Nummer, auf Überführungskennzeichen oder normaler Anmeldung. Egal ob geparkt oder bewegt. Egal ob Du standest oder gefahren bist. Eine Differenzierung wie oben angemerkt (siehe "Gegenstand") findet nicht statt!


    B. Jede Änderung an einem Bauartgenehmigten Teil führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis DIESES Teils. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis des KFZ (i.S.d. § 19 Abs. 2 StVZO) kann nur unter einer der drei folgenden Voraussetzungen geschehen:


    (1) Du änderst etwas am Fahrzeug, so dass sich Geräusch- oder Abgaswerte verschlechter (eine bloße Veränderung reicht nach gängiger Rechtsprechung nicht aus).


    (2) Du änderst die Fahrzeugart (machst also aus einem Coupe z.B. ein Cabrio).


    (3) Du nimmst Änderungen am Fahrzeug vor, wo eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer (nicht notwendigerweise andere Verkehrsteilnehmer!) nicht nur möglich sondern im Rahmen der Lebenserfahrung zu erwarten ist. Beispiel dafür sind jegliche Änderungen an der Beleuchtungseinrichtung z.B.


    Es gibt jedoch 100derte von Urteilen, dass dies gerade nicht für Änderungen an der zulässigen Rad/Reifenkombination zutreffend ist (außer es schleift z.B.). Auch ist egal, was eingetragen ist - der Beamte vor Ort muss beurteilen, ob eine Gefährdung vorliegt, das Fahrzeug ggf. sicherstellen und einem Sachverständigen vorführen lassen. Selbst wenn etwas eingetragen ist, wird es da einfach kassiert - ist etwas nicht eingetragen aber eintragungsfähig, ergeben sich keine weiteren Probleme.


    Im vorliegenden Fall warst Du mit nicht eingetragener Bereifung unterwegs. Dies führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Sollte die Bereifung jedoch ursächlich für den Unfall gewesen sein, würdest Du die Schuld bekommen. Da Du jedoch gestanden hast, ergeben sich keine weiteren Probleme.

  • #13

    Hi.
    Ich hatte vor ein paar Jahren einen Unfall mit nicht eingetragen Spurplatten 15mm je Seite. Ich war nicht Schuld ,da mir eine ältere Dame die Vorfahrt genommen hat. Nachdem ich dann , noch selbst, in die Werkstatt gefahren bin, habe ich den Wagen da gelassen, damit ein Gutachter sich den Schaden anschaut. Der Wagen war wirtschaftlicher Totalschaden und die Spurplatten haben den Gutachter nicht die Bohne interessiert. Habe nach einem Monat alles bezahlt bekommen und zudem weit mehr bekommen, als ich 5 Monate vorher für den Wagen bezahlt habe ,plus 500€ Schmerzensgeld für 2 Wochen Krank.Hab mir dann wieder einen Omega gekauft ,allerdings hatte ich beim Unfall einen 94èr 2,0i 115PS und hab mir dann einen 96èr 2,5 V6 gekauft.


    Viele Grüße


    Nobby

    Endlich wieder Omega. Jetzt mein 5er. Nicht in folge, aber immer wieder gerne.
    Omega A 2,6 ,Omega B 2,0 , Omega B 2,5 , Omega B 2,5 Caravan Sport, jetzt 2,0 16 V Edition 100

  • #14

    Also....


    ich denke, das nix wegen den Reifen gibt, wenn die Polizei vor Ort das nicht festgestellt hat. Aber vorm Gutachter würde ich besser normale draufziehen. ;)


    Das der andere Schuld hat, ist klar...wer nach hinten fährt, hat sich auch rückzuversichern, dass da nix ist, was er beschädigen oder umfahren kann.Notfalls muss er sich einweisen lassen. Klarer Fall und da gibt es nichts zu streiten. Wer nach hinten fährt, hat nach hinten zu sehen...der Abstand mit dem der andere dahinterstand ist unerhelblich...es hätte ja auch ein Fussgänger sein können...allerdings mit gravierenderen Folgen. :thumbdown:


    Gruß Steffen


    Jeder Dritte, der mich nervt wird erschossen....zwei waren heute schon da! Ich glaub, ich hab nen Tinitus im Auge...ich seh nur noch Pfeifen! :D

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