Omega bei mobile

  • #11

    Weil ich ihm eine Mail geschrieben habe, und seine E-Mail Addy genau diese ist. Desweiteren fährt er einen X30XE mit Gas wie auch aus anderen Foren rauszubekommen ist...


    Oder darf ich meinen Verdacht nicht so äußern?


    Schau mal auf dem Bild, wo du das Auto von rechts vorne siehst, die Motorhaube hat ein riesiges Spaltmass...


    Zudem ist der CD Player seines CDCR2011 kaputt... siehe auch im Forum...


    wenn ich den Verdacht nicht so offen äußern darf, dann bitte ich um Entschuldigung...

  • #12

    Hi,
    also öffentlich das Wort Betrug zu äußern, ohne Handfeste Beweise zu haben ist schon heftig.


    Denke mal damit bewegst dich auf ganz dünnen Eis.
    Demm das kann sich zum selbstläufer verwandeln.

  • #13


    Das Problem ist, das du hier gleich von Betrug sprichst und nicht davon, das du einen Verdacht hast.
    Das sind zwei verschiedene paar Schuhe!

  • #14

    Ein fachmännisch reparierter Blechschaden ist kein Unfallschaden! Er kann beim Verkauf fairer Weise angegeben werden.... MUSS aber nicht!


    Ein geplatzte Frontschürze beim Einparken am Poller... kann problemlos ersetzt werden und muß beim Verkauf nicht angegeben werden...


    Werden jedoch statisch relevante Teile beschädigt, dann gilt das Fahrzeug als Unfallwagen.....


    Eine gebrauchte Oma ist eine gebrauchte Oma...fertig! Da kann man keinen Neuwagen erwarten.... und mit 180000Km auf der Uhr, da sind nun mal Gebrauchs- und Verschleißspuren.....

  • #15

    Okay.. dann sorry...


    aber selbst ein bagatellschaden muss genannt werden, wenn ich nach einem Unfall frage. Wenn ich ihm sogar sage warum ich den Vredacht habe....Da gibt es sogar ein gesetz...


    Wobei ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht angegeben werden muss, nur ein Unfallschaden.


    Ein bagatellschaden geht bis 1000 Euro.... und wenn der ne Frontschürze, nen Koti, ne Motorhaube und Xenons braucht dann ist es kein bagatellschaden und er muss der Schaden OHNE nachfrage zugeben. Uaf nachfrage muss selbst ein Bgatellschaden zugegeben werden.


    Das ist die offizielle Rechtslage....

  • #16

    Da muss ich Manu zustimmen,


    wir haben mal in einer Rechtsvorlesung genau dass Thema "Angabe von Unfallschäden" durchgesprochen und hatten als Fallbeispiel einen Prakrempler.
    Ist der Kotflügel kaputt, kann aber repariert werden, OHNE dass er ausgetauscht wird, muss man den nicht angeben.... muss der Kotflügel aber getauscht werden, ist der Verkäufer VERPFLICHTET das als Unfallschaden anzugeben!


    Und ob fachmännisch repariert oder nicht ist in dem fall völlig unerheblich.

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