Spiegel Blinker Lasieren !

  • #11

    ja ok hatte oben schon nen tip fehler!! hab mich verbessert!!


    die neuen klassen haben zum teil schon 3 blinker pro seite!! front,seite und spiegel!!


    hab ich heut erst wieder gesehn!! keine ahnung was das fürn auto war, es war dunkel!! aber es hat überall geblinkt!!

  • #12

    Erlich gesagt versteh ich immer nicht, warum daraus eine Grundsatz Diskussion gemacht wird.


    Ob oder ob nicht ! Es stimmt schon von jedem ist ein bisschen was dran.


    Auch wenn an einem Fahrzeug alles Ordnungsgemäß eingetragen ist und die Rennleitung ist trotzdem mit deinem Fahrzeug nicht zu frieden, oder er/sie hat einen schlechten Tag ... bzw. der Rennleitung passt trotz aller Ordnungsgemäß eintrageungen irgendwas nicht an deinem Fahrzeug bzw. hat einen verdacht, kann er/sie das Fahrzeug nochmals von einem Gutachter überprüfen lassen und somit an Ort und Stelle Sicher stellen.


    Alles schon vorgekommen.


    Noch mals zu den Spiegel ! :)


    Ich bin mit meinen Spiegel Blinker auch zum Tüv gefahren, da wir das Thema schon mal hatten und ich habe den Tüv Prüfer extra noch darauf hin gewiesen, dass ich auch noch Seitenblinker habe. Darauf hin meinte er das, dass keine Rolle spielt bzw. rechtens ist !


    Das einzige worauf er mich hingewiesen hat ist, dass alle am Fahrzeug befindlichen Blinker auch voll funktionstüchtig sein müssen und das erfüllen meine Blinker bei weitem.


    Es gibt auch andere Fahrzeuge die Seiten Blinken und Spiegel Blinker am Fahrzeug verbaut haben, dass aber nur am Rande.


    Desweiteren wurde ich wie gesagt, auch schon mehr mals angehalten und eine ausführliche Kontrolle aller Papiere bzw. Veränderungen am Fahrzeug (gründlich) überprüft und für 100% in Ordnung befunden. darunter auch mein US-Standlicht.


    Das soll auf keinen Fall eine Garantie sein, dass es auch bei andern keine Probelme geben wird, oder ich bei der nächten Kontrolle wieder ohne Probleme durch komme. Ich spreche da jetzt nur aus meiner Erfahrung, die ich bis jetzt mit der Rennleitung gemacht habe.


    Das es solche und solche Polizisten gibt, dass weis man ja. Wenn er/sie was finden will, dann findert er/sie auch was und wenn nicht bekommst du eine Ausführliche Unterweisung was man darf und was man nicht darf.


    Es kommt immer darauf an wie man sich gegenüber der Rennleitung verhält, aber das weiss der eine oder andere mit sicherheit auch.


    Dann kommt es meist auch noch darauf an, in welchen Zustand sich ein Fahrzeug befindet bzw. ob alles Ordnungsgemäß befestig und auch eingetragen ist.


    Wenn man natürlich mit einem ich sag mal verbastelten Fahrzeug in eine Kontrolle kommt wo die Seitenschweller schon runter hängen etc. sollte man sich nicht wundern wenn das Fahrzeug dann genauen unter die Lupe genommen wird. Oder auch wenn mehr als eine Eintragung im Fahrzeugschein fehlen, die eigendlich im Fahrzugschein drin stehen sollten.


    Dann fehlt nur noch das "rum diskutieren" und schon ist man Mode !


    Aber das nur am Rande :)


    Ich wollte nur wissen ob ich evl. Probleme bekomme, wenn ich meine Spiegel Blinker lassiere. Da ich mir da etwas unsicher war bzw. bin.


    Da es aber auch getönte Seitenblinker gibt (ja die wurden gepüft) spricht aus meiner Sicht nicht dagegen das ich sie lassiere.


    Sie sollen auch nicht komplett schwarz sein, so das man nichts mehr sieht, sondern ich möchte lediglich dieses Milchglas leicht verdunkeln. Also alles in Maßen und nicht übertrieben !


    Wenn ich sie bei Tüv eingetragen bekomme ... das stimmt ... ist es keine 100% Sicherheit das ich damit auch bei der Rennleitung durch komme !


    Fazit ist, dass ich sie lassiere, dann damit zum Tüv fahre und sie "versuche" eingetragen zu bekommen.


    Sooooo ! :P


    PS.: Ich bin kein Fan davon mit einer "heissen" Kiste durch die gegend zu fahren im gegenteil, da bin ich ehr der Spießer :), aber man sollte bedenken das jeder eine "Leiche" im Keller hat.


    @ Pico


    Was meinst du denn mit den Klamotten !? ?(


    __________________________________________


    Hab noch was vergessen !


    Gesetz ist Gesetz stimmt !


    Tüv ist Tüv das stimmt auch !


    Da könnte man Stunden lang diskutieren, aber es gibt immer wieder Veränderungen sei es beim Tüv oder bei der Rennleitung bzw. beim Gesetz !

    MFG User-XXL




    [marquee]Omega-Freak Polo & Pullover Dealer ![/marquee]

    3 Mal editiert, zuletzt von DJ XXL ()

  • #13


    keine Angst, ich meine nicht Dein Auto ;) Ich meine diese allgemeinen Aussagen: Meine Klamotten sind alle eingetragen worden und somit legal usw usw ;)


    Ich will hier keine Grundsatzdiskussion anfangen aber es gibt auch genügend Leser, die sich da mit der Materie nicht so auskennen und nachher meinen, dass sie allles was eine ABE hat, an- und einbauen können oder dürfen wenn sie solche Sachen lesen.

  • #14

    Ach so ich dachte du meintest die Klamotten, die ich angerfertig habe -> spich Polo`s und Pullover von Omega-Freak für Omega-Freak`s ;)


    Ja das versteh ich ja, deswegen habe ich ja im nachhinein auch geschrieben, dass es keine Garantie sei ! Da geb ich Dir recht und möcht auch nicht das sich andere User das zu nutze machen bzw. darauf aufbauen etc. ! :)


    Das sind wie gesagt NUR MEINE Erfahrungen mit der Rennleitung !

    MFG User-XXL




    [marquee]Omega-Freak Polo & Pullover Dealer ![/marquee]

  • #15

    Ich denke nicht das man gesetzmäßig die Blinker an den Spiegeln verändern darf.
    Natürlich erlöscht dann die ABE.
    Fakt ist aber auch das die Blinker ein Zubehör sind und man auch ohne damit fahren kann :)
    Das problem ist nur das der Tüv vorschreibt wenn was am Wagen angebaut wird (Nebler, Zusatzscheinwerfer etc....) muss es auch funktionieen bzw. gesetzmäßig sein. Ist es niht so, erlischt im schlimmsten Falle die Betriebserlaubnis.


    Bis jetzt schmunzelte ich über solche Aussagen, aber nach meinem Unfall mit den Möbeln und dem ganzem Rechts-kram der auf mich jetzt zu kommt denke ich da anders drüber.

  • #16

    Hi,




    Wenn ein Fahrzeug einen Spiegelblinker hat, hat es keinen im Kotflügel oder in der Zierleiste.


    Und es gibt keinen Hersteller der einen Spiegelblinker und einen im Kotflügel hat.
    Weil die Fahrzeuge ja auch eine ABE erhalten müßen, und sich an geltende Gesetzesvorgaben halten müßen.


    Ein Frontblinker ist nicht als Seitenblinker zu bewerten, auch wenn er von der Seite zu sehen ist.
    Es geht hier im Spiegel/Kotflügel Bauteile.


    Weiterhin ist es auch so, wie Irmscher sagt.

  • #18

    Hi,


    Dann darfst du die Blinker in den Spiegeln haben.


    Klingt komisch, ist aber so.

  • #20

    allen oplern ein freundliches hallo ,



    ich würde hier gern eine frage in den raum werfen was das lasieren der rückleuchten betreffen tut ,



    ist sowas selbst durchführbar oder kommt man besser man läßt es machen , bzw wo könnte man so ewas machen lassen ...... :)



    viele grüße ....... micha :rolleyes:

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