Spiegel Blinker Lasieren !

  • #1

    Moin Ommi Brummer !


    Ich möchte gern meine Spiegel Blinker schwarz lasieren, und anschliessend eintragen lassen !


    Meine Spiegel haben eine ABE das sei dazu gesagt !


    Spielt da der Tüver mit oder ehr nicht !?


    Ich bin da etwas unsicher, denn wenn ich sie lasiert habe ist es zu spät !


    PS.: Meine Rückleuchten (lasiert) bekomme ich eingetragen ! :P



    Aber die Spiegel Blinker ... :(

    MFG User-XXL




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  • #2

    Hi,
    wenn du lasierte Rückleuchten Eingetragen bekommst, bekommst du auch die Lasierten Blinker eingetragen.


    Ich würde die Spiegelblinker erst einragen lassen, dann kannst du immer noch lasieren. ;)


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #3

    Hi !


    Die Spiegel Blinken brauch ich ja nicht eintragen lassen da sie ja eine ABE haben .. sprich mit Blinker !


    Und wenn ich sie lasiert habe, muss ich ja bestimmt alles eintragen lassen da ja eine Bauliche veränderung am Spiegel vorgenommen wurde oder !?


    Oder muss ich dann nur den/die lasieten Blinker eintragen lassen, aber dann kann er doch gleich alles eintragen oder !

    MFG User-XXL




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    Einmal editiert, zuletzt von DJ XXL ()

  • #4

    Ich denke mal, das die lasierung des Blinkers am Spiegel kein Problem darstellt. Dein "Hauptblinker" am Scheinwerfer ist doch vorhanden und Original. Es spielt demnach doch keine Rolle wie der zusätzlich angebrachte Blinker eingefärbt ist. :(

  • #5

    Hi langer,
    egal ob deine Spiegel eine ABE haben,lass sie mit Eintragen und danach lasierst du die Blinker :)
    Dann kannst immernoch sagen,haben die so Eingetragen ;)


    Schreib mir mal (PN) wo du die Rückleuchten Eingetragen bekommst!
    Brauchst die Briefkopie von mir noch wo lasierte Rückleuchten drinstehen?

  • #6

    Hi,
    nur zur kleinen Info :)


    Wenn du an deinem Fahrzeug serienmäßig Seitenblinker verbaut hast, darft du keine weiteren Seitenblinker anbringen.


    Ist in D Gesetz.
    Die StVo erlaubt nur 1 Seitenblinker pro Seite.


    Jetzt sagt nicht, aber die Spiegel haben eine ABE, die gilt nur für den Spiegel nicht für den Blinker :D


    Ecke: grad bei Lichttechnische Einrichtungen verstehen unsere Gesetzgeber und Prüforgane keinen Spaß.


    Aber will hier keine Grundsatzdiskussion vom Stapel brechen.


    Denke mal Tanner kann das bestätigen ;)

  • #7

    Hi !


    Da mach ich mir keine Sorgen, denn ich wurde mit meine Spiegel Blinkern schon öfter angehalten und sie haben dazu nichts gesagt !

    MFG User-XXL




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  • #8

    iss zwar nicht das Thema aber die bekommste auch ruckzuck wieder "ausgetragen" von der Rennleitung ;) Eintragen lassen ist nicht das Problem- ist alles nur eine Frage des Geldes aber ob die Klamotten auch rechtens sind, ist was anderes ;)


    nicht jeder Cop kennt jeden einzelnen Paragraphen der StVo- Du musst nur mal einen haben, der den doch kennt und das wars dann mit den Blinkern- wie Marcus schon sagte- Gesetz iss nunmal Gesetz.

  • #9


    aber was iss denn mit den neuen mercedes,bmw und wie die alle heißen. die haben es doch serienmäßig, blinker im spiegel , seite und an der front!!??
    sprich, 3 blinker pro seite!!
    da iss es doch auch erlaubt!!

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