Finanzierungsauto Tieferlegen,darf man dass?
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#7 Hi,
ZitatOriginal von emil
Da irrst Du dich gewaltigIn der Abnahmebescheinigung steht sogar drinn das es umgehend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muß
Falsch
In den Papieren die du beim Eintragen bekommst stehen 3 Auswahlmöglichkeiten.
1 Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, dann mußt du den Wisch mitführen.
2. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist notwendig, aber nicht sofort zwingend. d.h. beim nächsten Besuch beim Amt, eintragen lassen.
3. EineEintragung in die Fahrzeugpapiere muß erfolgen.
Dann sofort ab zum Amt und Umtragen lassen.Es kommt also drauf an, was der Prüfer, bzw. was das GA der tieferlegung aussagt.
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#9 N' Abend,
wie, den Fzg.-Brief zur Zulassungsstelle? Der TÜV trägt doch den Umbau in den Fzg.-Brief ein, danach Vorlage des Fzg.-Briefs bei der Zulassungsstelle und Eintrag in Fzg.-Schein.
Also, Fax an die Bank - zur Vorlage bei TÜV und Zulassungsstelle wird der Fzg.-Brief benötigt. Wo liegt da das Problem? -
#10 Also ich habe letztens erst meine Tieferlegung eintragen lasse. Habe dann einen Wisch bekommen den ich bei mir führen muß. Der Prüfer sagte sogar zu mir das ich mir das Geld beim Straßenverkehrsamt sparen soll und mir dafür lieber nen Kaffee trinken gehen soll.
Also wird der Brief garnicht benötigt.
Gruß
Udo -
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