Finanzierungsauto Tieferlegen,darf man dass?

  • #1

    Hallo Forum, ein bekannter möchte seinen Wagen tieferlegen.
    Leider ist der Bock finanziert.
    Wie ist da der Ablauf?
    Darf man dass?
    Wie ist es wenn der Wagen wieder verkauft wird?
    Wie bekommt man den Brief zum eingetragen?


    MfG Omega1712

    [marquee]Günter Willers: Nach uns kommen nur noch die Panzer[/marquee]

  • #2

    Hi
    Es ist doch egal ob der finanziert ist ;)
    Den Brief bekommst Du für die Eintragung nicht den schickt deine Bank an die Zulassungsstelle zur Eintragung :D
    Wenn der Wagen wieder verkauft wird läßt Du die Federn drinn :D ;)

    Mfg.emil
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil 8) wer nicht muß ihn sich verschaffen :P

  • #3

    d.h. man mußdie Bank anrufen und sagen, die sollen den Brief an die Zulassungsstelle schicken. Wann muß das sein, erst wenn der Umnau abgenommen wird oder schn vorher?

    [marquee]Günter Willers: Nach uns kommen nur noch die Panzer[/marquee]

  • #4

    Du soltest ca.ne woche vorher bescheid sagen!
    Den Brief zur Zulassungstelle schiecken kostet aber Geld!
    Glaube um die 20€.

  • #6

    Da irrst Du dich gewaltig


    In der Abnahmebescheinigung steht sogar drinn das es umgehend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muß

    Mfg.emil
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil 8) wer nicht muß ihn sich verschaffen :P

  • #7

    Hi,



    Falsch :)


    In den Papieren die du beim Eintragen bekommst stehen 3 Auswahlmöglichkeiten.


    1 Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, dann mußt du den Wisch mitführen.
    2. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist notwendig, aber nicht sofort zwingend. d.h. beim nächsten Besuch beim Amt, eintragen lassen.
    3. EineEintragung in die Fahrzeugpapiere muß erfolgen.
    Dann sofort ab zum Amt und Umtragen lassen.


    Es kommt also drauf an, was der Prüfer, bzw. was das GA der tieferlegung aussagt.

  • #8

    ups


    laß mich gerne belehren ;)


    hatte bei uns damals ein Wisch bekommen wo drinn stand das die Eintragung sofort sein muß :D

    Mfg.emil
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil 8) wer nicht muß ihn sich verschaffen :P

  • #9

    N' Abend,


    wie, den Fzg.-Brief zur Zulassungsstelle? Der TÜV trägt doch den Umbau in den Fzg.-Brief ein, danach Vorlage des Fzg.-Briefs bei der Zulassungsstelle und Eintrag in Fzg.-Schein.
    Also, Fax an die Bank - zur Vorlage bei TÜV und Zulassungsstelle wird der Fzg.-Brief benötigt. Wo liegt da das Problem?

    Gruß Lotte


    Pessimisten finden zu jeder Lösung das passende Problem

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!