Beiträge von Hesse

    Naja, wir könnten jetzt Erbsenzählerei betreiben, macht nur keinen Sinn, aber du hast auch nicht geschrieben "z.b. JahresAmg", des weiteren habe ich nirgends geschrieben das du was von Fahrleistung von dir gegeben hast, hab das eher allgemein gehalten, bzw, zusammenfassend auf das geschrieben was du und Carolli geschrieben haben, guggst du.


    Zitat OmegaC20NE:
    Und wegen deinen 6,3 Sek von 0-100, das macht kein OPC, glaub mir die
    sind zwischen 6,5 und 7, fast jeder weiß das die OPC Modelle mit dennen
    das getestet wurden rund 350PS und fast 500Nm hatten, da hat opel ein
    bissle getrickst!!


    Auch hier habe ich mich nur an dem was die Hersteller angeben Orientiert, sprich Opel, sowohl als auch bei dem Insigniatuner, ob Opel da die evtl. Käufer hinters licht führt, mag ich nicht beurteilen !! Aber dieser öffentliche vergleich sei mir gestattet, denn einen anderen Erfahrungswert kann ich, wie auch wahrscheinlich viel andere ,nicht aufweisen.

    Fahrleistung ? Da steht nix von Fahrleistung, sorry, lediglich ist der Sprint von 0 - 100 Km/h, wie auch das max. Drehmoment, Fahrleistung ist doch was anderes, den mit einem C AMG der mal locker 100 PS mehr bei 6,3 L V8 bietet zu vergleichen hinkt.Alleine der Preis beim C-AMG beträgt knapp 73000 Euro, hingegen der Insignia OPC -Original-rund 44500 Euro kostet !!!


    Was eigentlich schwachsinn ist, den so zu preisen mit seinem Sprint, den legt die Originalversion in 6,3 Sek. hin, was vll hervorzuheben ist, das Fahrwerk in Verbindung mit den Felgen, bzw. deren Grösse, aber auch hier sei angemerkt, das es z.b. Tuner gibt, die sich die Mühe machen, sogar die Radhäuser an das Rad anzupassen, sieht vom Radius, wie auch vollheit der Radhäuser richtig Fett aus.


    Aaaaaaaaber, alles eine geschmackssache.

    Eintragung nach §19 (3) StVZO: von ca. 35€ bis ca 50€, auch nach Aufwand gestaffelt


    Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca ab 65€ plus evtl. Aufwand für Sonderprüfungen,


    Gutachtenbeschaffung, etc...




    Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein
    gültiges Teilegutachten oder ein Teil mit einer EG-BE oder ABE mit
    Auflage zur Abnahme hat.


    Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene
    Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b.
    Fahrwerk und Reifen.


    Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.




    Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, kann es
    günstiger als lauter einzelne Eintragungen werden, da manchmal einzelne
    Prüfungen für mehrere Umbauten gleich sind, z.B. wird bei Sonderlenkrad
    mit geänderter Rad-Reifenkombination bei Einzelabnahme in einem Termin
    nur einmal ein Fahrversuch durchgeführt.




    weitere Infos findet ihr auch bei der Dekra, TÜV usw. www.tuev-sued.de www.dekra.de