Beiträge von Fuzzy

    Versuche, die Quelle des Qualms ein wenig einzugrenzen. Vorne oder eher hinten? Wie riecht der Qualm? Nach verbranntem Gummi (Öl) oder eher nach Maggie( Liebstöckel)(Kühlwasser)?
    Fällt bzw fehlt eine der Flüssigkeiten?

    Mitleid? Mit dem Fahrer sicherlich nicht. Da kann man nur hoffen, daß er eine entsprechend hohe Strafe bekommt. Ob man dem Beifahrer irgendwelche Vorwürfe machen kann möchte ich nicht beurteilen. Der ist vermutlich hart genug gestraft. Für den kann man nur hoffen, daß er es ohne bleibende Schäden überlebt.


    Seht das ganze als Punkt um wieder mal drüber nachzudenken, wie schnell auf Grund einer Selbstüberschätzung etwas derartiges passieren kann. Ich habe in meinem Bekanntenkreis leider schon miterleben müssen, wie schnell einem als Beifahrer das Leben zerstört werden kann.


    Sonntagsfahrer: Ist wirklich ein Stück Blech das erste an was man bei solchen Bildern denkt?

    Eigentlich ganz witzige Aktion. Aber Diebstahl oder/und Erpressung ist kein Kavaliersdelikt. Das Problem könnten ausserdem Nachahmer sein. :(
    Wäre es ein echter Keks könnte man es noch als Mundraub ansehen. *essen*


    Schön wärs.
    Leider ist das ein Irrglaube, der immer wieder durch Foren geistert.
    Wenn du Leuchten, egal ob vorne, Seite, Hinten oder auch Blinker veränderst nennt sich das " Veränderung lichttechnischer Einrichtungen".
    Das erste Problem an der Sache ist, daß die Funzeln (was anderes sind sie dann nicht mehr) immer noch ihr altes E-Zeichen tragen, welches dann ja nicht mehr gültig ist.
    Du müsstest also eine Leuchte selbst entwickeln um dies zu umgehen oder eine Leuchte modifizieren, welche kein E-Kennzeichen besitzt (US-Markt, China o.ä). Dann brauchst du noch ein lichttechnisches Gutachten dafür.
    Hierzu darfst du dich gerne an eine der zwei Stellen wenden, die in Deutschland diese Gutachten erstellen können, wenden. Ich denke aber, die werden dir als Kosten eine Zahl nennen, die deutlich über deiner Standgasdrehzahl liegt.


    LTIK Lichttechnisches Institut der
    Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
    Kaiserstraße 12
    76128 Karlsruhe
    Tel.: (07 21) 6 08 25 51
    Fax: (07 21) 66 19 01


    TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
    Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
    12681 Berlin
    Tel.: (0 30) 64 19 72 32
    Fax: (0 30) 64 19 72 33
    Internet: http://www.TUV.com


    Natürlich wird aich auch ein Prüfer finden wenn man lange genug sucht, der einem geänderte Leuchten einträgt. Allerdings sind diese Eintragungen das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.


    Zur E-Kennung gehört übrigens immer die komplette Leuchte. Das bedeutet, daß strenggenommen nichtmal das Gehäuse bearbeitet werden darf, auch wenn es keinen Einfluss auf die Leuchtwirkung hat.


    So, das war nun der moralische Teil, letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er durch so eine Bastelei die ABE des Autos und im schlimmsten Fall auch den Versicherungsschutz teilweise verlieren will, wenn ein Zusammenhang zu der Bastelei hergestellt werden kann.