Bist du dir Sicher, daß das in den Schächten Wasser war? Öl, welches von den defekten Ventildeckeldichtungen kommt, ist da wahrscheinlicher.
Zum schlechten Lauf: Mein erster Gedanke wäre ein defektes Zündkabel. Da würde ich mal ansetzen. Im schlimmeren Fall hat auch dein DIS was abbekommen.
Beiträge von Fuzzy
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Da die Verbrennungstemperatur bei Gas etwas höher ist, sollten wohl langer Volllaststrecken besser auf Benzin gefahren werden. Aber hier gehen die Meinungen wie auch beim Flash-Lube weit auseinander. Ich habs zum Beispiel drin, obwohl ich selbst nicht wirklich100% davon überzeugt in. Beruhigt halt das Gewissen, das Beste getan zu haben. Gerade bei Lube-Saugsystemen ist die Menge des angesaugten Ventilschutzes bei hohen Drehzahlen aber sehr gering. Den Unterschied durfte ich gerade jetzt im Urlaub sehen. Das waren gemächliche 1000 km mit Hänger. Auf dieser Strecke war der Lube-Verbrauch nur minimal im Vergleich zum Stadtbetrieb.
Hier gibt es aber zwischenzeitlich bessere Lösungen, die allerdings auch ihr Geld kosten. Da steigt die, in diesem Fall eingespritzte, Menge des Ventilschutzes mit steigender Drehzahl. -
Und ja ich möchte nur dieses Modell einen 1999 oder 2000 er MV6 mit Schaltgetriebe ( gibt nicht so viele aber wer sucht der findet)
Den wirst du wohl nicht finden. Der MV6 wurde als Ausstattungsversion mit dem Modelljahr 2000 also im Herbst 99 durch andere Ausstattungsbezeichnungen ersetzt. Also entweder MV6 (Vorfacelift) oder eine andere Ausstattungsvariante als Facelift. -
Rein vom Verbrauch bzw den Kraftstoffkosten kannst du mit dem 3.2l günstiger fahren. Allerdings kommt es auf dein Fahrprofil an. Wenn du nur kurze Strecken fährst bringt dir die LPG-Anlage nicht viel. Ich habe morgens im Winter ca 2km Landstrasse, bis von Benzin auf Gas umgeschalten wird. Im Sommer hingegen sind nur ein paar hundert Meter.
Welches der beiden Fahrzeuge wirklich das bessere ist, musst du selbst entscheiden. Wenn du den LPGler Probe fährst, schalte ein paar mal zwischen Benzin und Gas um. Dabei darf kein Leistungsunterschied zu spüren sein. Gib ihm auch mal auf Gas richtig den Schuh. Die MKL darf auch hierbei nicht angehen. Für längere Autobahnfahrten wird aber trotz allem eher zum Benzinbetrieb geraten. -
Neues? Du bist Deutschland!
So wie es momentan aussieht wird dies eine Totgeburt. Weder die Versicherungen noch der Staat wissen, wie und was sie kassieren sollen. Der Staat hätte am liebsten für alle Fahrzeuge die Steuer, die Versicherungen könnten sich evtl einen Rabatt vorstellen, wollen aber trotzdem für alle Fahrzeuge kassieren. So ist das ganze dann aber wieder uninteressant. -
Zitat
Klarheit zum Thema Mischbereifung:
Zur Frage des scheinbaren Widerspruches in den gesetzlichen Regelungen der StVZO und der EG-Richtlinie 92/23/EWG hinsichtlich der Möglichkeiten der Mischbereifung an Fahrzeugen erläutern wir Ihnen unsere Auffassung hierzu:
1. Rechtskreis „Fahrzeugtechnische EG-Richtlinien“
Fahrzeugtechnische EG-Richtlinien für Fahrzeugteile und Fahrzeugsysteme bilden die Bausteine für die Erteilung von Gesamtbetriebserlaubnissen für Neufahrzeuge. Bisher können Fahrzeuggesamtbetriebserlaubnisse für Pkw, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und 2- und 3-rädrige Kraftfahrzeuge erteilt werden.In der Regel sind die EG-Richtlinien, die der Erstzulassung des Fahrzeuges zugrunde lagen, auch für den späteren Betrieb und für Fahrzeugänderungen anzuwenden. Allerdings gibt es hierzu bei den EG-Genehmigungsbehörden unterschiedliche Auffassungen.
2. Betrieb der Fahrzeuge, Fahrzeugänderungen
Gesetzliche Grundlage für den Betrieb von Fahrzeugen und für Fahrzeugänderungen ist in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie enthält auch alle notwendigen Verweise auf anzuwendende EG-Richtlinien. Diese sind detailliert im Anhang zur StVZO mit den jeweils anzuwendenden technischen Kapiteln aufgeführt. Sofern in der EG direkter Durchgriff auf den Betrieb der Fahrzeuge genommen wird, geschieht das durch übergreifende EG-Richtlinien (z.B: Profiltiefe, Geschwindigkeitsbegrenzer), zu denen dann in jedem Einzelfall ein direkter Bezug in der StVZO hergestellt wird, und zwar entweder durch Übernahme der Anforderung 1,6 mm wie bei der Mindestprofiltiefe oder durch Verweis auf die jeweilige EG-Richtlinie wie im Falle des Geschwindigkeitsbegrenzers.3. Sonderfall des bauartgenehmigungspflichtigen Teils „Reifen“
Gewisse Fahrzeugteile, die besonders sicherheitsrelevant sind, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Auch für Reifen, die seit 01.10.1998 gebaut wurden, gilt diese Anforderung unter Bezugnahme auf die internationalen EG-Richtlinien und ECE-Regelungen (§ 7 zu § 22a StVZO).
Wichtig ist hier der Bezug „gebaut wurden“! Es fehlt in den Übergangsregelungen ein Inkraftsetzungsbezug auf die Verwendung am Fahrzeug wie z.B. bei Heizungen: „... in Kraftfahrzeugen, die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommen.“ Demnach können weiterhin „alte“ Reifen, die vor dem 01.10.1998 gebaut wurden, auch ohne Bauartgenehmigung an einem neueren Fahrzeug verwendet werden. Auch die betreffenden Übergangsvorschriften im § 36 StVZO „Bereifung und Laufflächen“ beziehen sich lediglich auf Reifen, die ab 01.10.1998 hergestellt wurden.Aus dem dargestellten Sachverhalt der Übergangsfristen ist ersichtlich, dass sich diese Anforderungen unter Hinweis auf die internationalen Vorschriften lediglich auf die Bauart des Reifens beziehen, nicht aber auf den Anbau am Fahrzeug. Für den Anbau am Fahrzeug gelten insofern die entsprechenden nationalen Vorschriften des § 36 StVZO. Die weitergehenden eingrenzenden internationalen Bestimmungen (Verwendung von Reifen vom gleichen Hersteller und Typ) treffen insofern nur auf die Erstausrüstung und die Montage der Reifen durch den Fahrzeughersteller zu.
Die Aufnahme des Anhangs IV „Montage der Bereifung an Fahrzeugen“ der EG-Richtlinie 92/23/EWG in die StVZO war erforderlich, weil hier die technischen Anforderungen für Noträder definiert sind.
Gleichwohl ist unbestritten, dass aus Gründen der Fahrzeugsicherheit die Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers und Typs dringend zu empfehlen ist.
Fazit: Für die Verwendung von Reifen an Kraftfahrzeugen gilt § 36 (2a) StVZO; demnach gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen. Weitergehende Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers oder gleichen Typs werden an dieser Stelle nicht gemacht.
(Quelle: Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)Wobei es hier aber um ein mischen verschiedener Felgenarten geht.
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UIUIUI, die Felgen sehen aber echt deftig aus. Wenn ich ehrlich bin (und das bin ich meistens) sehen siefür mich aber nach mehrfachem Bordsteinkontakt aus. Ich weiß ja nicht, ob nur du das Auto fährst.
Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, wie solche Schäden in einer Waschanlage entstehen können. Aber wie gesagt, ich hoffe die Sache wird richtig geregelt. -
Ob sie das gleiche Profil haben ist erstmal egal. Theoretisch dürftest du sogar auf jeder Felge ein anderes Profil fahren, was aber natürlich nicht sinnvoll ist.
Sofern die Felgen und die Reifen die gleichen Abmessungen haben (Breite, ET usw) wüsste ich nicht, was ausser der Optik dagegen sprechen sollte. Sicher sagen kann ich es dir aber leider auch nicht. -
Wenn der Lüfter nicht zu hören ist, wird er vermutlich nicht laufen.
Also gibts nur den einen Weg: Sicherung checken (hast du ja schon gemacht), Schalterauf Durchgang kontrollieren,alle Steckverbindungen kontrollieren bis du am Lüfter angekommen bist. Wenn auch da noch Strom ankommt noch den Lüfter kontrollieren. Hier haben sich dann evtl die Kohlen verabschiedet.Nachtrag auch wenns schon älter ist:
Zitatja bei stufe 5 hört man den schon ordentlich aber hey einfach musik paaar stufen lauter dann hörste den heizungslüfter auch nicht mehr!!!
Das treibt je nach Radio den Verbrauch noch eher als der laufende Lüfter in die Höhe. -
Hast du Fotos von den Schäden? Würde mich interessieren.
Übrigens bei der Anlage, die ich meine muss der Gummi mindestens 5cm hoch sein. Aus Erfahrung geht aber auch weniger. Felgenschäden gab es die letzten 5 Jahre genau 2 Stück. Einer konnte wohl die Finger nicht vom Lenkrad lassen, der andere fuhr auf eigenes Risiko rein. Dafür gibts auch einen Kunden dessen Reifen breiter als 300mm sind und der wöchentlich ohne Schäden auf eigenes Risiko durch die Anlage kommt.
Ich hoffe, daß dein Schaden zu deiner Zufriedenheit gelöst wird.
Edit: War das die Anlage von deinem link auf Seite 1? Was ist das für eine Anlage? Ist die nur für kleine Geländewagen? Bei einer Bodenhöhe mit min 115mm? (Die Anlage meines Vertrauens hat da 60mm)
Auch ist die Anlage von der Breite her sehr schmal. Da wirds ja bei vielen Fahrzeugen mit eingeklappten Spiegeln recht eng.