Du bist ja ein ganz Schlauer. Und einen tollen Kumpel hast du ausserdem, wenn er bei einem Unternehmen, welches auf deinen Namen läuft ein Blech bestellt hat.
Aber mit so toller versteckter Werbung kennst du dich ja aus. Ich sage dazu nur TV-Lift. Da hast du dich 2007 in einem anderen Forum schon so geschickt angestellt.......
Beiträge von Fuzzy
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Und genau das ist auch ein Grund, weshalb wir in Zukunft sämtliche "Wertschätzungen", egal ob Teile oder Fahrzeuge, löschen werden. Auch der Teilemarkt bietet letztendlich keine Sicherheit. Immerhin hat man da aber eher die Möglichkeit, sich von einem Geschäftspartner ein Bild zu machen.
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Wenn kein Kühlwasser fehlt und nur Kurzstrecken gefahren werden ist es zu 99% Kondenswasser. Einfach mal richtig warmfahren, dann mit geöffnetem Öldeckel abstellen, damit der Dampf auch raus kann. Vor der nächsten Fahrt aber den Deckel nicht vergessen.
Du kannst auch mal am Auspuff schnuppern, wenn der Gute läuft. Riecht es süßlich oder nach "Maggie", verbrennt er Kühlwasser. -
Ähm Ekkez:
Schonmal oben in der Kopfzeile den Button geklickt? Wiki -
Jaja, das leidige Thema "Suche"...
Wie schon von Gnusmas erklärt wurde, wird es keine Freischaltung von Beiträgen geben. Dazu wäre der Aufwand zu groß,. Auserdem würde eine dringend benötigte Antwort oftmals länger dauern, da wir auch nicht rund um die Uhr online sind.
Für eine gut funktionierende Suchfunktion sind auch die User allgemein verantwortlich. Das fängt bei der Threadüberschrift schon an. Wenn diese aus "Ich habe ein Problem" oder" Hilfeeeee" besteht macht es den Grundgedanken einer Suchfunktion schon im Ansatz zu nichte. Weiter gehts mit Schreibfehlern. Mein Lieblingsbeispiel ist dort die "Narbe" Das Ding heißt nun mal Nabe, unabhängig ob im Bezug aufs Lenkrad oder auf die Radführung. Da berichtigen wir auch ab und zu mal die Überschriften/Beiträge.
Wir löschen auch ältere Beiträge, die keine Antworten bzw nur Hinweise zur SuFu enthalten. Auch dies hilft im Bezug zur Suche, da diese dann dort nicht mehr auftauchen. Das ganze ist aber bei der Menge an Themen und Beiträgen ein ewiger Prozess.
Wie Mark schon geschrieben hat, könnt ihr uns solche Beiträge ohne weiterführende Antworten gerne melden. Wir finden auch nicht alles.Die Wiki wurde erst aufgeräumt. Im Moment darf jeder User dort mitarbeiten und Beiträge erstellen. Auch hier seid also ihr mit gefordert.
Letztendlich ist diese Diskussion aber leider im Bezug auf den Eingangspost nicht hilfreich, da sie von neuen Usern eh nicht gelesen wird. Wenn sich aber die älteren User an die Ideen und Vorschläge halten, tun sich aber die Neuen( und das ward ihr auch mal) vielleicht leichter.
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Also...
Mein Tankstutzen ist auch in der Heckschürze. Das hat den Vorteil, daß nirgends durchs Blech gebohrt wird.--> kein zusätzlicher RostrisikopunktZum polnischen Einbau: Warum nicht? Deutschland ist diesbezüglich ein Entwicklungsland. Wenn die Anlage dort verbaut wurde, muss sie eh in Deutschland noch abgenommen werden. Oftmals arbeiten grenznahe Betriebe mit deutschen Unternehmen zusammen, so daß dies kein Problem darstellt.
Und glaubs mir: Auch in Deutschland gibt es großmäulige Superumrüster mit langjähriger Erfahrung, die bereits eingebaute Anlagen schlechtreden, bei einem Austausch aber die Fehler wiederholen, wenn nicht sogar noch verschlimmbessern. Ich könnte dir da ne Story erzählen, dies lässt aber mein momentan steigender Blutdruck nicht zu.....
Fazit: Entweder selber umrüsten oder einen Umrüster aufsuchen, von dem man wirklich nur gutes gehört hat (Bekannte oder andere vertrauenswürdige Personen)
Bei einer Prins, Lando Renzi oder einer BRC machst du generell nichts falsch. Damit kennen sich die meisten Umrüster aus.
Um wegen einer Gasanlage den Motor zu schrotten muss schon extrem viel falsch laufen. -
Zur 100er-Regelung:
ZitatÄnderungen bei Tempo-100-Genehmigung
Mit Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Vorschriften für die 100-km/h-Genehmigung neu gefasst worden. Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombination und die Anhebung der Gewichtsfaktoren unter bestimmten technischen Voraussetzungen. Die bisher erteilten 100-km/h-Genehmigungen bleiben gültig.
Die Verordnung gilt weiterhin, wenn Anhänger mitgeführt werden, für:
Personenkraftwagen
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Busse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß §18 Abs. 5 Nr. 3 StVODies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:
Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.
Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.
Bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei Vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/ZugfahrzeugWeiterhin ist zu beachten:
Das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen.
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
An der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette angebracht sein.
Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen.Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung.
Quelle: http://www.dekra.de/de/1407Zur Auflastung:
Frag beim TüV/Dekra nach, ob sie entsprechende Freigabe im System haben. Ansonsten frag direkt bei Opel nach einer Freigabe. Im Normalfall müsste eine Erhöhung machbar sein. Bei den 6-Packs sind m.W. nach 2.1 to möglich. Also dürfte bei den 4zylindern evtl auch was gehen.
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Ob er wohl mit PÖL läuft?
Na, wer fragt den Verkäufer. -
Naja, wenn der Wiederbeschaffungswert bei rund 900Euro liegt, ist die Versicherung nicht verpflichtet, einen Schaden, welcher laut KVA deutlich höher liegt zu bezahlen.
Dazu müsste man auch den Zustand des Autos ohne Schaden kennen.
Im besten Fall könnte sonst noch die 130% Regelung eintreten.
Mal ein bisschen was zum lesen: Klick
Ansonsten ist der Tip mit dem Anwalt auf jeden Fall gut.