.. oder am Wetter, oder an einer defekten ZKD oder an sonstwas. An eine defekte Lambdasonde glaube ich als Qualm/Dampferzeuger als letztes.
Beiträge von Fuzzy
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Die Knöpfe der Türen liesen sich nur mit Gewalt runterdrücken? Das ist schonmal nicht normal. Und den Knopf der Fahrertüre hast du bei geschlossener Türe versucht? Stichwort Aussperrschutz (sofern es den beim Omega gibt, noch nie gestetet)
Wenn sich auf der Fahrerseite überhaupt nicht nichts bewegen lässt, bleibt dir nur, die Türverkleidung abzumachen und nachzuschauen, an was es mechanisch hängt.
Dies würde ich an deiner Stelle unabhängig vom laden der Batterie machen, damit du das nächste mal nicht wieder vor dem gleichen Problem stehst.Auch solltest du nach deinem Schlieszylinder schauen, da dieser wohl auch nicht funktioniert, sonst hättest du ihn ja normal mit dem Schlüssel abgeschlossen.
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Das mit dem erlöschen des Versicherungsschutzes ist so nicht ganz richtig. Dieser besteht gegenüber dem Geschädigten (wenn du der Verursacher bist) erstmal voll und ganz. Allerdings kann deine Versicherung dann versuchen, sich von dir das Geld wiederzuholen. Dazu muss sie aber erstmal beweisen, daß der Unfall in Zusammenhang mit dem Überschreiten der Prüfpflicht steht. Hat dein Fahrzeug z.B keine Mängel und du den Termin nur vergessen wird sich die Versicherung schwer tun, sich vor der Zahlung zu drücken.
Allerdings gibts da immer noch ein kleines Ding, an was sich Versicherungen aufhängen können. Hier ist es egal, ob du den Unfall verursachst oder dir ein Schaden zugefügt wird. Das ganze nennt sich Betriebsgefahr. Dabei wird immer davon ausgegangen, daß beim Betrieb einer Sache (in dem Fall PKW) eine gewisse Gefahr ausgeht. Da du das Fahrzeug wegen der überschrittenen HU ja eigentlich nicht betreiben dürftest, wird dir hier vermutlich zumindest eine Teilschuld zugesprochen werden.Nachtrag: Hier noch was zum Thema Betriebsgefahr: http://www.rathenau.com/Zusatz11.pdf speziell Seite 3
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Naja, die STVZO sagt in §29 Absatz 7 folgendes:
ZitatDie Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind .Satz 2 gilt auch, wenn bei geringen Mängeln keine neue Prüfplakette nach Absatz 3 Satz 3 zugeteilt wird, und für Prüfmarken in den Fällen der Anlage VIII Nr.2.4 Satz 5. Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten..
Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#29
Das würde also bedeuten, wenn die HU z.B 01/12 fällig ist, darf mit Mängelbericht bis 2/12 gefahren werden.
War sie aber 11/11 fällig, so würde sich die Plakette nur bis 12/11 verlängern, wäre also wieder abgelaufen. -
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Du scheinst ja ein ganz witziges Kerlchen zu sein. Beiträge so zu schreiben, wie wenn sie ein Mod editiert hätte, finden wir aber nicht witzig. Bitte überdenke deine Art und dein Benehmen, wenn du hier noch länger aktiv sein möchtest.
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