ZitatAlles anzeigenOriginal von emil
Bei einem so kleinen Blechschaden wird das Fahrzeug nicht als Unfallwagen bewertet
Hmm naja wir haben mal in unserem Rechtsseminar genau über einen Kotflügelunfall (Beispiel war nen Parkrempler) gesprochen und unser Prof meinte... wenn man den Kotflügel so reparieren kann, dass der gleiche Kotflügel wieder drankommt, dann ist es kein Unfallwagen, muss der Kotflügel aber gewechselt werden wird es zum Unfallauto. Dass wäre halt genau den Strich den man ziehen müsste, wegen Teil wechseln/Teil reparieren. Allerdings hat er selbst zugegeben, dass sowas "kleines" immer ziemlich schwammig wäre. Man sollte es zur Sicherherit beim Verkauf auf jedenfall angeben.
Deswegen is mein Astra auch nen Unfallwagen, der denn brauchte auch schon einen neuen Kotflügel wegen ner Begegnung mit nem Pfosten
MfG Chris