süss
ich hab keine Kinder
süss
ich hab keine Kinder
das befürchte ich auch
Mit der Klasse B zb. darf man mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesammtmasse
Anhänger über 750 kg zulässige Gesammtmasse
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die
Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von
Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
ok Kommando zurück,ich kannte es mit dem 1 1/2 fachen vom LKW führerschein.
da ich selbst keine AHK hab hab ich mich als PKW fahrer noch nie damit befasst und da ich einen LKW führerschein hab würd ich mir wohl eher einen LKW leihen wo ein Auto drauf passt
der Anhänger darf das 1 1/2 fache der Zugmaschine wiegen sollte also kein probleme geben wenn der anhänger nur 600kilo wiegt,vorrausgesetzt der anhänger darf einen Omega laden
damit kann ich doch schonmal arbeiten Danke
so hab mal gemessen
Abstand Radnabenmitte zur Kotflügelkante ist 36,5-37cm
welchen wert habt ihr da???
gerade die Barchetta für den Winterschlaf abgemeldet.
hab die Tussi im Strassenverkehrsamt wegen dem Wechselkennzeichen angesprochen und was passiert???
so ein gesicht machte sie und sagte darüber hab ich noch keine infos
Andy
User:
CookieMV6
Kenne mich
bestens mit "bekloppten" Motorsportarten aus und beiße auch ins Lenkrad,
wenn die Hände zum lenken nicht mehr reichen!
Ort:
Kremmen
Platz:
35
----------------->>>> mal ein spaghetti eis rüber schieb
jetzt ist noch ein bananasplitt da,wer will???
so jetzt ins bett,schalft schön und bis morgen