DHL Deutschland befördert grundsätzlich keine Produkte, deren
Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften
unterliegen. Für Ausnahmefälle gelten die "Regelungen für die
Beförderungen von gefährlichen Stoffen und Gegenständen."
Als Gefahrgut gelten grundsätzlich Inhalte von Sendungen, die
- explosive
- gasförmige
- entzündbare
- ansteckungsgefährliche
- giftige
- ätzende
- umweltgefährdende
- radioaktive
oder andere gefährliche Eigenschaften oder Aggregatzustände im
Sinne des ADR (Accord Européen sur le transport des marchandises
dangereuses par route) haben.
Bitte beachten Sie, dass viele Produkte des täglichen Bedarfs im
Transportrecht als Gefahrgut gelten, bei denen wir es nicht für möglich
halten, weil wir ihre gefährlichen Eigenschaften häufig völlig falsch
einschätzen. Zu diesen Gefahrgütern zählen zum Beispiel Haarspray,
Parfüm, Streichhölzer, Gasfeuerzeuge, Tischtennisbälle,
Erfrischungstücher.
quelle DHL
ach ja Airbags haben die Gefahrklasse 9