Über die Zulässigkeit rede ich jetzt mal nicht. Das sollte jedem klar sein, dass damit dies im Rahmen der Hauptuntersuchung als "EM" eingestuft wird und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Zum Problem: Die Sicherung für die Scheinwerfer im Sicherungskasten unter dem Lenkrad eine Nr. größer einsetzen. Die Startspannung reicht hier in der Regel einfach nur nicht aus.
Beiträge von Matze
-
-
Möglichkeiten springt nicht an:
- Benzinpumpenrelais Macke
- Kein Fünke, DIS-Modul oder Zündkabel
- Kein Sprit, BPR oder Pumpe
- Kurbelwellensensor oder Nockenwellensensor (Krankheit)Solltest mal ausblinken ob ein fehler gespeichert ist.
Wie immer hier mal lesen: http://www.emling-online.de/kf…fehlerdiagnose_omega.htmlResultat posten. Auch die des ADAC müssten wir mal wissen.
-
Dann lese auch was ich schrieb genauer! Es ging darum, dass man hier nicht öffentlich eine Anleitung vorfinden wird. Weil genau das eben von ANDEREN zu ANDEREN Zwecken genutzt werden kann.
Darum gings! Nur darum! Denn dann tritt das in Kraft, was ich gepostet habe.
Ich zitiere für dich auch gern nochmal:ZitatIch denke nicht, dass er dir erklären wird, wie genau man den Tachostand angleicht. Das ist u.U. strafbar, da andere sowas dann evtl. für andere Spielereien nutzen würden. Also eine Anleitung dazu , wie es geht, wäre tödlich hier.
Siehst du das
Zitatu.U. strafbar
? Und auch das
Zitatda andere sowas dann evtl. für andere Spielereien nutzen würden
darin?
Falls ja, ist ja alles schön.
-
Bei soviel Fehlern im Schreibstil würde ich sagen, trink oder rauch was anderes. lol
Das war ganz normal sachlich dargelegt. Dir gefällt nur nicht mein "Falsch! Absoluter Schwachsinn!"
Dem ist aber so. Fakt. Was gesagt werden muss, muss gesagt werden.So verbreiten sich Unwahrheiten. Das muss nicht sein. Manche googlen danach! Finden das. Glauben das. Scheisse, oder?!
Und ausserdem , mein Post davor bzgl Tipps geben bezog sich auf Mc Chris15 , der das wissen wollte mit seinem Satz:
Zitatwie willsten das machen???
also lehn dich zurück , Junge!
-
Strafbar ist es erst wenn man das Fahrzeug verkauft und nicht den org. Tachostand angibt
Falsch! Absoluter Schwachsinn! Du solltest dich mal informieren statt hier zu desinformieren!ZitatNach bisherigem Recht war die Veränderung des Tachometers nur dann als Betrug § 263 StGB strafbar, wenn damit ein Käufer über den tatsächlichen Kilometerstand eines KFz getäuscht werden sollte, etwa um einen höheren Kaufpreis zu erzielen.
Die Veränderung des Kilometerstandes selbst war nicht strafbar. Demgemäß hatten sich in den letzten Jahren Gewerbetreibende darauf spezialisiert, gegen entsprechende Bezahlung den Stand des Wegstreckenzähler (Tachometer) wunschgemäß zu verändern.
Dem wurde nun durch die Einführung des § 22 b Straßenverkehrsgesetz (Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern) ein Riegel vorgeschoben.
Strafbar macht sich nunmehr, wer Tachometer manipuliert. Dies gilt sowohl für elektronische als auch mechanische Tachometer. Darüber hinaus ist auch die Vorbereitung einer solchen Tachomanipulation durch Herstellen, Verkauf oder Überlassen entsprechender Computerprogramme strafbar.
Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Quelle: http://www.kanzlei-breidenbach…ipulation-jetzt-strafbar/
Grundlage: http://dejure.org/gesetze/StGB/268.html
So. Wenn man dann noch tipps dazu gibt, kann man unter anderem zur Beihilfe einer Straftat verantwortlich gemacht werden- weil woher willst du wissen, wer in einem öffentlichen forum das ANDERS nutzt?! Noch Fragen? Ich denke nicht.
-
Ich denke nicht, dass er dir erklären wird, wie genau man den Tachostand angleicht. Das ist u.U. strafbar, da andere sowas dann evtl. für andere Spielereien nutzen würden. Also eine Anleitung dazu , wie es geht, wäre tödlich hier.
-
Tcha so ist das. Insiderwissen.
Da hat der Junge jetzt richtig Geld gespart. Meine letzte Diagnose kostete bei dem Scheiss Fehler, der ja eingebaut wurde 80 euro Fehlersuche. Umsonst. ...Bis ich irgendwann mal selber drauf kam nach diversen Durchmessen und testen. Wenn man nicht alles allein macht....
Ehrensache sowas weiterzugeben. Dazu sind ja Foren dar.
Zur Erklärung noch: Ansauglufttempsensor benötigt 12 Volt!
Drosselklappensteuerung aber nur 5 V als Ausgangswert!
Wenn man die Stecker tauscht, passiert eben genau das oben geschilderte Prob.
Das wurde ab dem Motorkabelbaum 1998 geändert. Andere Stecker.
Dann viel Spass beim cruisen! -
Der Stecker muss aber weiss sein beim 95er Motorkabelbaum.
Schau mal an den Vorvolumenkammern. Da ist der gleiche Stecker drauf für die Ansteuerung der Klappen. Der muss schwarz sein udn ist bestimmt bei dir weiss.
Die haben die Stecker vertauscht.
Ich suchte damals 1 Monat lang nach dem Problem! -
Wie ist der genaue Fehlcode?
Hattest du mal vor einiger Zeit ZR-Wechsel oder so? Seit wann ist das? Ist der Stecker am Ansauglufttempsensor bei dir derzeit weiss oder schwarz? Die kann man nämlich vertauschen. Es gibt noch einen, der rauf passt und andere Spannung liefert. Nämlich der von der Saugrohrumschaltung. -
Und zu deiner Fehlermeldung im BC "Leuchtweite Fahrlicht" einfach mit dem Tech2 auslesen lassen bei Opel. Meist ist der Sensor vorn oder hinten an der Achse in kürze breit. Aber welcher es ist, sagt dir die Diagnose mit dem Tech2 oder ein OPCOM.