Ja, gibt es. Aber nicht hier im Forum. ![]()
Gruß Catera
Ja, gibt es. Aber nicht hier im Forum. ![]()
Gruß Catera
Hi,
das mit den H4 im Omega B hat ja auch nie jemand behauptet. ![]()
Gruß Catera
Hi,
und das meistens sogar nur mit nur einem funktionierenden Scheinwerfer ![]()
Denn warum sollte man eine defekte H1, H4, H7,... wechseln, wenn man doch den Scheinwerfer auf der seite die noch funktioniert einfach höher einstellen kann.
Gruß Catera
Hi,
das wird dir nicht viel bringen.
Guck mal weiter oben, was ich geschrieben habe.
Gruß Catera
Hi,
auch die schwarzen Depo Scheinwerfer sind für Xenon geprüft und haben die e Nummern drauf.
Gruß Catera
Hi,
les dir mal alles durch, was Marcus geschrieben hat. ![]()
Gruß Catera
Hi,
was ist das für ein Motor, ist der Original?
Denn Opel baut gar keine V6 mit 12 Ventilen.
Was meinst du mit bislang nur 12er gefunden?
zu 1. Guck mal, ob du den Gaszug nachstellen kannst.
zu 1.1. Könnte vieleicht an dem Chip liegen, oder ist er am Prüfstand angepasst worden.
zu 2. Ist deineMotorkontrolleuchte vieleicht an oder ausgebaut?
zu 3. Hierfür kannst du die Suche benutzen, da findest du eine Antwort ![]()
zu 4. Könnte die Anzeige sein oder der Geber sein.
Gruß Catera
Hi,
bis er bzw. es kaputt geht.
Das kommt darauf an, wie man damit umgeht.
Gruß Catera
Hi,
vieleicht, weil die Fahrman recht´s mehr ausgeleuchtet wird und weil vieleicht die Farbtemperatur angenehmer beim Fahren in dunkelheit.
Es wird in den neuen Fahrzeugen Xenon schon serienmäßig angeboten.
Jedes 3 Fahrzeug, was einem entgegen kommt hat doch mitlerweile schon Xenon.
Ich schätze mal in 1-2 Jahren bekommt man in neuen Fahrzeugen nur noch Xenon.
Wenn Xenon richtig eingestellt ist, blendet es auch nicht.
Gruß Catera
Hi 242,
dann erklär mir mal wiso bei manchen Fahrzeugen die Nummernschilder vorne tiefer als die angegebenen 20cm sind. Z.B. Ford, Citroen, Peugeot,...
Es steht auch in der StvZo drin, das die Kennzeichenunterkannte vorne min 20cm vom Boden entfernt sein muss.
Ich würde sagen, sowas liegt im ermessen des Prüfers.
Gruß Catera
Hier nochmal genau nachzulesen:
§60, 2 StVZO
Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.