Zitat
Original von Esche
Zur generellen Tieferlegung gibt es nur ne Tüv-interne Richtlinie, die besagt glaub ich mindestens 7cm an tragenden Teilen.
Da muß sich der Tüv Prüfer aber theorethisch nicht dran halten, da es nur ne Empfehlung ist.
Der Rest ist Ermessungsspielraum des Prüfers.
Gruß Esche
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Als ich vor zwei, drei Wochen bei der Dekra war, haben die gesagt, dass es 11 cm sind...
Naja, drauf gesch...en.
Die Mindesthöhen mit Kennzeichen/Scheinwerfer sind natürlich richtig.
Auf jeden Fall kann dich der Partybus zur Dekra/Tüv-Überprüfung schicken, wenn er denkt das dein Auto zu tief ist.
Und rein theoretisch kann er dir die Weiterfahrt untersagen!
Gruß