Hallo Leute!
Bin vorhin extra nochmal zur Dekra zu fahren um wegen der Bremsleuchte zu fragen.
Die netten Leute sagten mir, dass es zwar nicht in der StVZO steht, sie aber darauf zu achten haben. Die 3. Bremsleuchte sei wohl serienmäßig ab einem bestimmten Baujahr verbaut (wusste er nicht genau, er glaube aber seit '98 ). WEnn diese Bremsleuchte nicht verbaut ist, gilt das als erheblicher Mangel und es gibt keine Plakette!!! Alles orientiert sich an einer EG-Richtlinie.
Wenn wir die anhalten musste das also Punkte geben, stehenlassen wird aber wohl nix (Betriebserlaubnis erlischt nicht).
Auch die Westen sind nicht per StVZO vorgeschrieben, aber es ist laut Berufsgenossenschaft oder so Pflicht bei gewerblichen Kraftfahrzeugen. Habe mich gleich noch wegen tieferlegen erkundigt, da es da auch immer Streitfälle gibt. Interessant ist hierbei, ob die Kennzeichen den Mindestabstand über der Fahrbahn haben (vorn 20, hinten 30cm) und das Auto muss Hindernisse von 11 cm Höhe überfahren können!! Schweller, Spoiler, etc. dürfen tiefer sein, müssen aber dann nachgeben, so dass das Hindernis überfahren werden kann. Das Schwarzmachen der Scheinwerfer habe ich mir auch gleich noch bestätigen lassen. Ist kein Problem, wenn man die Ellipsoid-SW hat und keine reflektier-notwendigen Teile lackiert (Fernscheinwerfer, Blinker, ...)
Gruß
Christian