Fact ist doch so:
-Der Käufer steht in der Beweispflicht.
-So ´n Mist wie 14-tägiges Rückgaberecht gibt es in diesem Fall nicht.
-Der Käufer hätte den Wagen nach dem Kauf nicht eigenmächtig "auseinandernehmen" dürfen.
-Wenn Du dem Käufer die dato bekannten Mängel verschwiegen hast, ist das arglistige Täuschung.
Tipp zum Schluß: Leg Dir ´ne KFZ-Rechtsschutzversicherung zu, die kostet für 1 Fahrzeug ca. 50 Euro im Jahr. Allemal billiger als den Zirkus, den Du nu hast.