Beiträge von ronne

    hallo,


    ich habe auch den fehler ansauglufttemperatursensor unterbrochen und denke mal das deswegen der zuheizer nicht geht.
    weiss jemand woher ich das teil günstig bekomme? bei opel kostet es 106 euro netto.
    dir teilenr. ist 009146391


    hat evtl. einer das selbe problem? mein opelhändler sagte mir, das er dieses teil noch nie verkauft hätte.


    mfg ronne

    Hallo,


    deswegen entscheidest Du das ja auch was an Deinem Wagen gemacht wird. Also ich würde meinem Kunden dazu sagen "Vernunftgrenze erreicht".


    Beim TüV ist es sehr verschieden. Oftmals muß man schon sagen das sie teilweise wenig Ahnung von Autos, aber speziell von Reifen haben. Vorallem und das ist richtig, der TüV der bei A-U kontrolliert. der bmängelt leider schonmal Dinge die man durchaus noch als neuwertig bezeichnen könnte.
    MfG

    Hallo,


    also ich will nun nicht für die Werkstatt sprechen, denn was da für ein Konzept dahinter steckt weiss wohl hier jeder und das ist nicht unbedingt blöde, denn schließlich funktioniert es ja super.
    Bei den genannten 3,5 mm Restprofil würde ich aber auch versuchen neue Reifen zu verkaufen und evtl. diverse Zusatzleistungen. Der Kunde hat ja sowieso das letzte Wort, denn er muss ja einem Kauf zustimmen und wenn einer halt meint seine Reifen sind bei 1,7mm auch noch gut, recht hat er, liegt doch alles im gesetzlichen Bereich.
    Genauso sieht es mit Bremsen, Auspuff etc. aus. wem willst du es denn alles rechtmachen? Der erste sagt wenn die Beläge noch für 3tkm gut sind ist alles suppi (nach dem Motto, wenn die Winterreifen drauf kommen mache ich die eh neu), der nächste ist der Meinung die Beläge müssen von einer Inspektion bis zur nächsten halten und bis man den Wagen wieder sieht vergehen locker mind. 15tkm. Was meinst du was mir der Kunde erzählt wenn die Bremse Eisen auf Eisen läuft? Nach einem halben Jahr vielleicht.
    Also wenn es im legalem handelbarem Bereich liegt kann man ruhig diverse Sachen anbieten. Was ich menem Kunden nicht anbiete, dass kann ich schließlich auch nicht verkaufen.
    Natürlich muss der Wagen auch bei Verkehrsunsicherheit rausgegeben werden, es ist ja schließlich Kundeneigentum. der Kunde darf dann nur nicht mit dem Wagen losfahren. Am besten auf der Rechnung vermerken.
    MfG
    ronne

    Also ein Haus lohnt immer, wenn es irgendwie realisierbar ist.


    Mein Haus ca.116qm, noch 10 Jahre lang 485,00 Euro im Monat, dann meins! (sorry, meiner Frau auch)


    Meine Bekannte, 90qm, 900 Euro Kaltmiete im Monat. in 10 Jahren????


    Gruss ronne

    Die orginal Anhängerblinkleuchte geht beim Blinken ohne Anhänger EIN mal mit, wenn der Anhänger dran ist natürlich immer, solange bis man den Blinker wieder ausschaltet.
    Kauf Dir im Zubehörhandel nen spezifischen E Satz, die gibt es für Autos mit und ohne CC. Dann hast Du auch keine Problem mit Steckplatz suchen, Kontakte überbrücken etc.
    MfG
    ronne

    Hallo,


    1. Du bekommst keine Komplettlackierung bei dem von Dir beschriebenen Schaden.


    2. Selbst bei einem unverschuldeten Unfall hast Du eine Schadenminderungspflicht, d.h. ist der Wagen mit dem Schaden uneingeschränkt Fahrbereit bekommst Du auch keinen kostenlosen Ersatzwagen. Nur für die Zeit in der der Wagen zur Rep. ist steht Dir ein Wagen zu. Die Dauer legt der Gutachter fest. Also wenn Dein Auto erst in 2-3 Wochen 3 Tage in der Werkstatt ist bekommst Du auch nur für die 3 Tage den Ersatzwagen und nicht für die Zeit bis dahin, weil Du so nicht rumfahren willst.
    MfG
    ronne