zum thema vollabnahme gebe ich blackbeast99 recht. ein brief verfällt heut zu tage erst ab 7 jahre standzeit.
zum thema vauxhall: dadurch das dieses fahrzeug aus england kommt muss eine vollabnahme gemacht werden, musste ich gott sei dank nicht machen, weils der vorbesitzer schon gemacht hatte.
folgende sachen müssen auf jeden fall berücksichtigt werden: mindestens ein scheinwerfer (linker !!! / und es dürfen nur die ellipsoid-scheinwerfer sein) muss auf rechtsfahrgebot umgebaut werden. der andere ( rechts / nur ellipsoid-scheinwerfer ) muss auf null-stellung ( ohne seitenkeil ) gebracht werden. im scheinwerfer ist dafür ein hebel der umgelegt werden muss ( das ganze gilt auch für xenons ).
der tüv muss normalerweise eine vollabnahme vom fahrzeug machen, das alles i.O. ist. was auch noch sehr wichtig ist, das bei der ausstellung vom neuem Fahrzeugschein alle Reifengrößen drin stehn ( kann sonst später zu probleme führen / hatte ich nämlich schon ) un das rechtslenker drin stehen muss. sonst meint jeder, du hättest irgendetwas umgebaut. erspart auch ein haufen probleme wenn die pozilei dich dann anhällt.
zum thema pozilei muss ich sagen, das ich oft mit dennen viel spass habe, denn die interressieren sich dann meistens nur noch für den rechtslenker und da ist die kontrolle auf einmal nebensächlich. die haben sogar schon bilder vom auto und vom fahrzeugschein gemacht, damit die es auf der wache zeigen können.
gruß louis