Beiträge von Skrew21

    wenns dann weg ist, weste das es wirklich der sensor ist... soweit wie ich wes müssen die den nicht zurücknehmen... nur wenn se den auch selber eingebaut haben...
    aber wenn er kollant wird er es schon machen


    das sieht man schon ob der sensor neu ist oder nicht... schon am kabel... die wern im alter meist hart


    da hast den sensor wohl auch von der teilebörse... bei anderen teilen ist das ja ok... aber bei sensoren hab ich schon schlechte erfahrungen gemacht


    asso... mein sensor konnt ich nicht zurück geben... bekomm die teile zum mitarbeiter preis und der chef vom FOH wes das net. da würde sowas bissl auffallen

    probiere das mal... kannst ja auch mal nur 15 min laufen lassen...


    ich hatte den alten orginalen wieder rein gemacht, der nicht mehr ging... und auf einmal ging der wieder...


    auch wenn du einen beim FOH holst kann es sein das es kein orginaler ist... du kannst ja beim FOH auch aus einer teileböre was kaufen... das hatte ich gemacht, weil es billiger war... aber der sensor sah anders aus wie der alte... und war total sch*.... :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:


    da geb lieber bissl mehr geld aus und nimm nen orginalen KWS...


    umtauschen ging leider nicht, da der aus der teilebörse wär (teilebörse: Händler bieten teile an, in nem speziellen Programm fur Opelhändler, die sie schon lange rumliegen haben)

    ich denk mir mal das die behörden sich das so denken, da man ja den hänger und das auto vollladen könnte und die Polizei kann ja net vor ort nachvollziehen wie scher das gespann tazächlich ist, weil die ja keine achswagen mit haben.... und die gewichte in den fahrzeugscheinen zusammen rechnen wäre ja das einfachste...


    und du selber fährst ja auch nicht jedes mal zum wiegen um das tazächliche gewicht des hängers zu ermitteln...


    den Autohänger darf ich ja auch net fahren, obwohl das leergeicht nur 450kg beträgt... und selbst mit nem Corsa drauf wäre ich ja nur bei 1300kg aber die gehn vom zulässigen gesammtgewicht des hängers aus... das ist bei 2100kg



    aber wir werden ja sehen :D :D :D :D

    das ist so nicht richtig....


    Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


    zulässiges gesammtgewicht des Anhänger + Zulässiges gesammtgewicht des Zugfahrzeuges ---> maximal 3500kg


    Ansonst ist es ja richtig das das zulässige gesammtgewicht des anhängers, das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf...