Da gibts doch gar nix zu diskutieren:
ebay Deutschland: Rechtsportal Mängelhaftung
ZitatAlles anzeigenWer muss beweisen, dass die Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?
Tritt bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate seit Übergabe der Ware ein Mangel auf, so wird gesetzlich vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Dies gilt nicht, wenn diese Vermutung mit der Art der Ware oder des Mangels nicht vereinbar ist.
So kann etwa beim Verkauf eines Gebrauchtwagens nicht generell davon ausgegangen werden, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat.
Diese Ausnahmeregelung hat zur Folge, dass in den meisten Fällen, insbesondere beim Verkauf von Neuware, Sie als Verkäufer im Streitfall beweisen müssen, dass der konkrete Mangel noch nicht bei Übergabe der Ware vorgelegen hat.
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Du hast also gar nichts nachzuweisen. Der Hersteller muss beweisen, daß das Produkt ganz gewesen ist bei Lieferung. Verweis auf geltende gesetzliche Bestimmungen, Frist zur Vertragserfüllung stellen, ggfs. Anwalt einschalten.