Beiträge von 242

    Du solltest zu aller, allererst bei Deinem zuständigen Finanzamt nachfragen, ob Dein Auto nach der LKW Zulassung auch als LKW besteuert wird. Falls ja, lass es Dir schriftlich geben.
    Die Finanzämter halten es nämlich meist so, daß PKW, die nach einem Umbau (mit den Details wie von Dir benannt) eine LKW Zulassung bekommen, trotzdem weiter als PKW besteuert werden.

    Du solltest als allererstes Deinen Opelhändler wechseln.


    Im Laufe des Modelljahr 1998 (ca. ab Januar 98 ) wurde der Schalter für die Traktionskontrolle bei allen V6 verlegt. Und zwar von unten, da wo bei Dir dann bald das Navidisplay sitzt, nach oben in die Schalterleiste, zwischen "ECO" und "Beifahrersitzheizung". Beim MV6 hatte da der Schalter für die Seitenscheibenbelüftung gesessen, bei anderen Modellen war da frei.
    Diese Schalter sollte der FOH sehr wohl bestellen können, allerdings sind die in Softlack ausgeführt, der Schalter sieht also ein bißchen anders aus, als die Schalter, die im Augenblick drin hast. Der FOH muss also am Besten nach einem TC Schalter für das Modelljahr 1999 suchen.

    Die dynamische Leuchtweitenregulierung ist bei Xenon keine Pflicht. Opel hat das beim Omega halt gemacht, ist vielleicht auch gut so. Eine normale, automatische Leuchtweitenregulierung reicht zu.
    Mit der Niveauregulierung müsste das eigentlich auch so reichen.
    Aber:
    Jegliche eigene Umbauten an Scheinwerfern lassen generell und grundsätzlich die ABE des Fahrzeuges erlöschen. Da Scheinwerfer typgeprüft sind, wurde bei einem Umbau der Scheinwerfer de Facto ein "neuer" Scheinwerfer kreiert, der ja wieder typgeprüft werden müsste, um eine Zulassung im Strassenverkehr zu erhalten.
    Wer mit Eigenbaulampen durch die Gegend rollt, hat keine ABE, kann also mit Punkten in Flensburg rechnen und bei einem Unfall mit Teilschuld und 5000,- Euro Regreßforderung durch die eigene Versicherung konfrontiert werden.
    Das Eintragen solcher Scheinwerfer hilft übrigens auch nicht weiter. Sofern das Fahrzeug weiterhin mit seinen Bauteilen gegen die StVZo verstösst, ist eine Eintragung sinnlos.


    Es gab die Ausstattung Elegance. Hatte auch serienmäßig Xenon. Den 3Liter gab es wohl generell nur mit Xenon, weil dieser Motor nicht für die Basisausstattung lieferbar war und diese ja in der Zeit, wie es den 3Liter Motor im Facelift gab, die einzige Omega Variante ohne Xenon war.


    Am besten erkennbar ist Xenon am fehlenden Schalter für die Leuchtweitenregulierung.

    Du solltest vielleicht nicht von falsch informierten Websites abschreiben, was bei Senatorman steht, ist einfach mal falsch...


    Der Omega, den Du hast, ist ein Sondermodell: Opel Omega Edition Sport, da es zwei Edition Sport gibt, der Edition Sport I.
    Der wurde von Opel irgendwann mal im Modelljahr 1995 angekündigt und tatsächlich ab Modelljahr 1997 angeboten. Herrausragende Ausstattungsmerkmale sind:
    - Radio CDR 500
    - Fensterheber elektrisch vorn
    - Multi Info Display
    - Klimaanlage
    - Carbondekor
    - Recaro Mulitkontursitze - Polster „Chequers“ ohne Seitenairbags
    - Colorverglasung
    - 30mm Tieferlegung
    - Alufelgen Irmscher Twin Spoke 16 Zoll, gegen Aufpreis Größe 17 Zoll


    verfügbare Farben:
    - Starsilber
    - Polarmeerblau
    - Marseillerot
    - Dschungelgrün
    - Schwarz (nur für Edition Sport I)


    Das Irmscher Lenkrad hat für dieses Modell übrigens Aufpreis gekostet.


    Ab Modelljahr 1998 kam der Omega Sport (ohne Edition). Dieser war als reguläres Modell innerhalb der Omegafamilie erhältlich, ist also kein Sondermodell.
    Bei diesem wurde dann werkseitig das schwarze Wurzelholzdekor verbaut.
    Ab Modelljahr 1999 kam dann noch der Omega Edition Sport II ins Angebot, dieser hatte wiederrum den Status eines Sondermodells (m. M. nach übrigens der schönste Omega B1...).Ausschliesslich bei diesem wurde das Aludekor im Innenraum verbaut.
    Sowohl der Omega Sport, als auch der Omega Edition Sport II waren gegen Aufpreis auch mit dem Motor X30XE erhältlich.