ZitatAlles anzeigenOriginal von Omega B Coupe
Die ABE für original Felgen liegt genau wie die fürs Fahrzeug beim Kraftfahrtbundesamt, und die Jungs rücken im Normalfall nix raus. Kopien gibt es im Allgemeinen nicht, also kann der FOH auch nicht helfen.
Die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug kürzt man nur BE ab. ABE´s sind wie der Name schon sagt Allgemein gehalten. Nicht zu verwechseln. Natürlich beinhaltet die BE auch Ausstattungsvarianten die nicht schon bei Auslieferung im Fahrzeug vorhanden sind. Aus diesem Grund muß man ja z.B. einen nachgerüsteten Tempomat nicht nachträglich eintragen lassen, solange in der BE aufgeführte orig. Teile verwendet werden, obwohl es wahrscheinlich schon Nachrüstvarianten mit ABE gibt, wo es dann auch entfallen würde.
Natürlich rückt ein Hersteller nicht gerne Papiere raus, wenn jemand etwas an seinem Fahrzeug verändern will und der Hersteller daran nichts verdient. Dafür hat der Hersteller für die Erteilung der BE ja auch ne Menge Geld gelassen. Das dürfte dann auch der Grund sein, warum sich offiziellen Stellen wie das Kraftfahrt-Bundesamt so schwer tun, etwas rauszurücken. Vielleicht dürfen sie es nicht einfach so weitergeben?