ZitatAlles anzeigenOriginal von Luiggi
@ pico
würde mal sagen - ein bischen Pech war auch dabei -
Gruß Lui
Man könnte auch sagen, das es einfach nur Dummheit war. :hammer:
Was wolltet ihr denn grillen? Eine ganze Elefantenherde?
ZitatAlles anzeigenOriginal von Luiggi
@ pico
würde mal sagen - ein bischen Pech war auch dabei -
Gruß Lui
Man könnte auch sagen, das es einfach nur Dummheit war. :hammer:
Was wolltet ihr denn grillen? Eine ganze Elefantenherde?
Dann brauchst du ja außer dem Halter eigentlich nichts.
Un demnächst nicht mehr so an dem Teil reißen.
Ja ja, wo rohe Kräfte Sinnlos walten...
Was ist denn abgebrochen? Die Befestigung oder der Griff?
Beim Omega vor 94 kann das ABS-System zwar ausgelesen werden, aber das System sagt dir nicht an welchem Rad der Sensor defekt ist.
Das geht, beim Facelift hat sich nur die Form etwas geändert. Brenner, Vorschaltgerät und Stellmotoren sind identisch.
Der Preis ist in Ordnung, wenn man bedenkt was der Mist bei Opel kostet.
Ich hab auch fürs beste abgestimmt. Echt gelungen, was hier in der doch relativ kurzen Zeit zusammen gekommen ist. :bierkrug:
Der einzige Kritikpunkt der mir einfällt ist das es viele Unterforen gibt, das stört mich wahrscheinlich aber auch nur, weil ich es vom OPF anders gewöhnt bin. Außerdem gehe ich sowieso immer auf "Aktuelle Beiträge".
Auf jeden Fall ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Strafmaß kenne ich allerdings nicht.
Die Originalteile haben eine "GM"-Prägung irgendwwo in einer Ecke. Allerdings ändert sich die Fahrzeuglänge doch nicht wesentlich, das können doch höchstens einige Zentimeter sein, wenn überhaupt. Meß dein Auto doch mal nach. Oder du schaust mal in die Papiere, ob da unter Bemerkungen was steht wie:
"Ziff.13 Länge je nach Ausr. bis *****"
Möglich wäre das ja.
ZitatAlles anzeigenOriginal von x-plane
Klasse B ohne E(Anhänger)
das zulässige gesamtgewicht des zugfahrzeugs addiert mit dem zulässigem gesamtgewicht des anhängers darf 3,5t nicht überschreiten!
das muss ja erstmal erreicht sein!!! Nachprüfen!!!
Soweit richtig, aber:
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und der Zug darf dann die 3,5t nicht überschreiten.
Man darf an ein Zugfahrzeug bis 3,5t allerdings noch einen Anhänger mit 750kg anhängen. Nur in diesem einen Fall dürfen die 3,5t überschritten werden.
Es gab beim Facelift auch ein DVD-System als Extra, aber ich weiß nicht wo das montiert war, vermutlich im Himmel.