Stadt fahre ich fast nie, und Licht an hat mir auch noch nie weh getan.
Weiss jetzt den Gesetzestext nicht auswendig, aber da steht glaube ich tatsächlich so eine schwammige Beschreibung wie "schlechte Sicht".
Ist also wieder mal ein sowas von Wurschtigkeitsgesetz, weil was bedeutet "schlechte Sicht" eigentlich genau?
Wie soll ein Lichtverweigerer bei diesigem Wetter bestraft werden, wenn jeder "schlechte Sicht" anders definiert?
Und eines ist klar: Wem Licht einschalten weh tut, der akzeptiert eine Strafe nicht und sucht sich schon den passenden Winkeladvokaten, der davon lebt, solch schwammige Gesetze komplett ad absurdum zu führen.
Du merkst, ich bin, wenn es um Abblendlicht geht, relativ militant eingestellt, akzeptiere aber natürlich auch Deine Meinung und will garantiert niemandem meine Meinung aufzwängen oder jemanden davon überzeugen.
In Ösiland ist es übrigens immer noch zumindest auf Transitstrecken so, dass man Licht einschalten muss.
Sieht an z. B. bei der Auffahrt, dort wird man durch Schilder "Licht an?" darauf aufmerksam gemacht.
Warum man Motorradfahrern ein Alleinstellungsmerkmal auf Kosten der allgemeinen Verkehrssicherheit einräumen sollte erschliesst sich mir nicht.
Motorradfahrer, die vernünftig fahren und sich an die Regeln halten, werden auch gesehen und leben genauso sicher wie Autofahrer.
Motorradfahrer, die Rasen, gefährden sich und andere genauso wie Autoraser.
LG, Helmut