Beiträge von Lotte


    Hallo zusammen,


    um an dieser Stelle für etwas mehr Klarheit zu sorgen, nachfolgend Auszugsweise die betreffenden Abschnitte des §19 StVZO;


    zu1.
    §19 Absatz 2
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.


    Absatz 5
    Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.


    Zusammengefasst in: Erläuterungen zu § 19 und Anlage XIX StVZO
    3.10 - Ist die BE erloschen, darf der FzFührer nur Fahrten durchführen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlangen einer neuen BE stehen. Am Fz dürfen dabei die bisherigen Kennzeichen geführt werden.


    zu 2.
    3.9 - Änderungen im Sinn des § 19 Abs. 3 müssen der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den FzPapieren gemeldet werden. Dies gilt nicht für Änderungen, die Auswirkungen auf die Kfz-Steuer, auf die Versicherungsprämie, auf die erforderliche Fahrerlaubnis, auf die Erhöhung von FzAbmessungen (außer bei Pkw und Krad) oder auf erforderliche Ausnahmegenehmigungen haben (§ 27 Abs. 1a).


    zu 3.
    (3) Abweichend von Absatz 2 .Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen


    2. für diese Teile
    a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht ... erteilt worden ist.


    Zusammengefasst in: Erläuterungen zu § 19 und Anlage XIX StVZO
    3.9 Der FzFührer ist verpflichtet, nach Änderungen am Fz den Abdruck oder die Ablichtung der Teilegenehmigung oder des Auszugs davon, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, oder im Fall der Änderungsabnahme den Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mitzuführen. Dies ist nicht erforderlich, wenn ein entsprechender Eintrag in den FzPapieren erfolgt ist. Die Angaben in den FzPapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.


    Hmm, wie jetzt??? Im Kreis fahren ist aber auch nicht sinnvoll. 8) 8)


    Trotzdem ist's Fahren ohne Betrieberlaubnis, die erst mit Eintragung in die Fahrzeugpapiere wiedererlangt wird.
    Wenn der Umbau im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen steht, sieht's schlecht aus.
    Da Versicherungen nicht gerne in Leistung treten, kommt dann ein derartiger Umstand, so sie denn davon Kenntnis erlangen, sehr gelegen.

    Richtig, erst die Eintragung im Fahrzeugbrief bedeutet eine gültige Betriebserlaubnis.
    Beim Fahren ohne Betriebserlaubnis kann (muss aber nicht unbedingt) die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern.
    Besonders peinlich, weil teuer, wird es, wenn die bauliche Veränderung im Zusammenhang mit dem Schadensereignis steht. Z.B. Veränderung an der Bremsanlage und Verursacher eines Auffahrunfalls zu sein.

    Hallo,


    will die Frage mal etwas anders stellen, wieviel KM fährst Du im Jahr (also wie hoch ist der Nutzungsgrad) und wieviel % werden im Falle einer Garantieleistung bei welcher KM-Leistung abgezogen?

    Hallo,


    nicht eingetragene Anbauteile, sind 3 Punkte und - früher waren es mal 100 Märker - heute verm. 75,- €. Genau das ist mir vor etlichen Jahren passiert, als mich der VKD mit 'nem anderen Lenkrad erwischt hat.


    N'abend,


    das hat nichts zu sagen, hatte auch schon mal in einer Packung eine faule Kerzen. Teste doch mal eine andere.


    völlig egal - der ist immer wieder gut :D :D :D

    @ Mustang V8
    Kein Wunder - wenn Du einen V8 gewohnt bist, kommt Dir der 2.5er wie ein Tretauto vor. Habe selbst 10 Jahre V8 gefahren (Chevy 5.7) und kann mich gut an meinen Umstieg auf 'nen 6 Zyl. Omega erinnern - aber Du gewöhnst Dich daran, glaub's mir.

    Hallo Benjamin,


    da kann man kaum etwas verkehrt machen und ausser den Türverkleidungen und der Folie gibt's auch nicht viel zu demontieren.
    Nimm zuerst Sprühöl mit einem langen Sprühröhrchen (ich habe mit einem Stück dünnem Schlauch das Röhrchen um's doppelte verlängert) und dann alle beweglichen Teile in der Tür mehrfach eingesprüht. Danach dann mit Spezialsprühfett (für Drahtseile und Laufrollen) nochmals drüber gesprüht und fertig. In die Stellmotoren geht auch etwas, wenn man das Sprührohr an der Gummiabdeckung vorbei schiebt.
    Hat auch einen zusätzlichen praktischen Nutzen, alle Stellen in der Tür, die ölig sind, rosten nicht (speziell die Ecken und Falze). :] :]