Bei einem 4-Punktgurt soll die Sitzlehne brechen???
Hmm kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, werde mich aber mit Schroth in Verbindung setzen.
2.6er
Also laut meinem Kenntnisstand, brauch man sie nur dann nicht eintragen lassen, wenn das Fahrzeug in der ABE steht und die Vorschriften eingehalten werden.
Da der Omega B aber nicht in der ABE steht, bleibt mir eigentlich garnichts anderes übrig als ein Teilegutachten von Schroth ausstellen zu lassen, sofern es für den Omega B möglich ist.
Bei meinem Astra Coupe hätte ich sie auch eintragen lassen müssen. Der Astra G steht zwar in der ABE drinn, aber das Coupe nicht. Schroth hat mir Anfrage dann ein Gutachten ausgestellt, mit dem ich den Gurt eintragen lassen kann.
Aber wie es meist so ist, wenn man 2 TÜV-Prüfer fragt, hat man 3 verschiedene Meinungen!
Aber vielleicht meldet sich ja noch jemand, der sie im Omega B verbaut hat, oder es versucht hat.
Ich werde auf jeden Fall mal Kontakt mit Schroth aufnehmen.
MfG
David
[EDIT]
Ich habe eben nochmal den Karton ausm Lager überprüft, es sind keine Rally 4 asm, sondern Profi III-FE asm.
Habe mich also in meinem Beitrag oben vertan!
[EDIT 2]
Also ich habe nun eine Mail von Schroth erhalten, dass die Gurte mit den Originalsitzen wirklich nicht zugelassen sind, weil die Rückenlehne brechen könnte...
Anbei habe ich eine Liste, bei welchen Sitzen ich die Gurte verwenden darf. Aber da ich bestimmt keine anderen einbaue, bleiben die Gurte damit im Keller.