Darf Ihr Auto in die Stadt fahren?
Millionen Autos droht ein Fahrverbot. Deutsche Städte wollen im nächsten Jahr ernst machen mit dem Kampf gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub, den Tausende von Autos täglich aus dem Auspuff blasen.
Für kommendes Jahr haben Verwaltungen geplant, Stadtgebiete zu Umweltzonen zu erklären. Dort dürfen Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 nicht mehr fahren. RTLAktuell.de mit den wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie können Sie herausfinden, zu welcher Schadstoffklasse Ihr Auto gehört?
Die so genannte Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren entscheidet darüber, zu welcher Schadstoffgruppe Ihr Auto gehört. Nach neuen Informationen des Bundesverkehrsministeriums fallen bei PKW alle Fahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern 1 bis 13 in die Fahrverbots-Gruppe. - Sie finden die Emissionsschlüsselnummer im alten Fahrzeugschein oben im Feld 1 "Schlüsselnummer". Die fünfte und sechste Stelle dieser "Schlüsselnummer" ist die Emissionsschlüsselnummer. In der neuen Zulassungsbescheinigung (Teil 1) finden Sie die Emissionsschlüsselnummer im Feld "14.1". Der Nummer ist der Code 04 oder 06 vorangestellt.
Welche Baujahre sind betroffen?
Die betroffenen Baujahre reichen von 1992 bis 1997. Betroffen sind je nach technischer Ausstattung also auch Autos, die weniger als zehn Jahre alt sind.
Faustregel: Fahrzeuge der schlechtesten Schadstoffgruppe 1 sind vor allem alte Dieselautos und Benziner ohne geregelten Katalysator. Dazu können aber auch Autos mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation gehören.
Woher bekommen Sie die neuen Plaketten?
Die neuen Schadstoffplaketten bekommen Sie demnächst bei allen Werkstätten mit Berechtigung zur Durchführung der Abgasuntersuchung, also bei Prüfstellen (TÜV, Dekra usw.), Straßenverkehrsämtern und ähnlichen Behörden. Übrigens: Auch ausländische Autofahrer müssen sich Plaketten besorgen.
Keine Plaketten für Stinker-Autos
Wie sehen die neuen Plaketten aus?
Die richtige Plakette wird an die Windschutzscheibe geklebt. Auf der Plakette aufgedruckt sind, je nach Abgas-Standard des Fahrzeugs, die Schadstoffgruppen-Nummer 2, 3 oder 4. Zur besseren Unterscheidung gibt es sie in rot, gelb und grün. Zusätzlich wird in ein Schriftfeld das Kfz-Kennzeichen eingetragen.
Für die schlechteste Schadstoffgruppe 1 wird keine Plakette ausgegeben. Grünes Licht gilt meist für die Schadstoffgruppe vier.
Wo dürfen Autos der Schadstoffgruppe 1 nicht mehr fahren?
Städte und Kommunen werden so genannte Umweltzonen einrichten, in den alte Stinker-Autos nicht mehr fahren dürfen. Allerdings gibt es keine einheitlichen Regelungen. Jede Stadt kann lockerere oder strengere Regeln einführen.
Welche Städte werden Umweltzonen einrichten?
Unter anderen planen die Bürgermeister von Stuttgart, Karlsruhe, Düsseldorf, Köln, München und Augsburg Umweltzonen einzurichten. Die Einrichtung von Umweltzonen ist generell Sache von Städten und Gemeinden.
Welchen Umfang werden die Sperrungen haben?
Dies ist unterschiedlich. Die Sperrungen sind abhängig von der Höhe der Schwebstoffkonzentration und der Größe des betroffenen Gebietes.
Wie funktioniert eine Sperrung?
Sperrungen können zeitlich begrenzt oder unbegrenzt erfolgen. An allen Zufahrten zum betroffenen Gebiet stehen Hinweisschilder „Umweltzone“. Am Ende der Umwelt-Zonen stehen schwarz-weiße Aufhebungsschilder.
Unter dem Umweltzonen-Bild wird ein Zusatzschild mit den Schadstoffplaketten angebracht, die Fahrzeuge haben müssen, um im Sperrgebiet fahren zu dürfen.
Muss ich mit einem Bußgeld rechnen, wenn ich ohne entsprechende Plakette in einer Umwelt-Zone fahre?
Verwarnungsgeldvorschriften existieren bislang nicht. Es ist aber fest damit zu rechnen.
Bekommt man für jede Schadstoffgruppe eine Plakette?
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (schlechteste Einstufung) erhalten keine Plakette, da sie ohnehin von jedem Fahrverbot in einer Umwelt-Zone betroffen sind. Die Fahrzeuge der Klassen 2 bis 4 können jeweils eine Plakette erhalten.
Gibt es Ausnahmen?
Von den Verkehrsverboten ausgenommen sind zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen. Sie können ohne Plakette auskommen. Dies gilt auch für Fahrzeuge zur medizinischen Betreuung, den Transport von Behinderten bzw. für Behinderte am Steuer, sowie für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär.
gruß Bernd. ( Quelle : RTL )
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