mir ist mein omega mit motorschaden verreckt. problem, das auto steht ca. 290-300 km von mir weg. das auto einfach mit einen hänger zu holen ist sogut wie unmöglich, da niemand den ich kenne ein geeignetes zugfahrzeug hat. jetzt haben wir uns gedacht, das auto bei nacht und nebel abzuschleppen, bzw. zu schleppen. dazu muss ich aber sagen, das wir das nicht auf der autobahn, sondern auf land u. bundesstrassen tun wollten. SOOO jetzt die frage was meint ihr, darf man das überhaupt ? bitte keine antworten die §xx enthalten, sonder frei schnauze reden. was könnten einen für strafen erwarten ? PS mein freund hat einen lkw schein, somit ist die frage zu den nötigen führerschein qusi geklärt. danke für eure sachlichen antworten.wo bekomme ich eine schleppgenehmigung her ?
Schleppen-Abschleppen
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#2 Also strafbar ist das auf jeden Fall auch, egal ob er einen LKW-Schein hat, oder nicht.
Ausschlaggebend ist, daß du dafür eine Schleppgenehmigung benötigst.
Die kost bei uns in Frankfurt 40 Euro.Der Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen liegt immerhin darin, daß hinter dem einen der Nothilfegedanke steckt, und hinter dem anderen die Überführung eines defekten KfZ.
Nothilfegedanke heißt, bis in die nächstgelegene Vertragswerkstatt.
Was für dich an Strafen zukommen können, keine Ahnung.
Muß erstma abwarten was bei mir rauskommt.
Hatte mit meinem Kadett Cabrio meinen Omi geschleppt (Trailer).
Das fanden unsere Freunde in grün weiß etwas komisch. -
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#4 Hi
Bist du nicht Miglied ihm ADAC Club oder änlichem ? ich habe mich damals von dennen abschleppen lassen muste nur was zu zahlen.
Mfg
Isolaner
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