§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen.
Abs.2 Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen.
so und nun möcht ich mal wissen was ist wenn ich das kennzeichen vorn drinliegen habe? kann mir jemand was dazu sagen? wurde angekackt, dass man mich nicht mehr rausfahren lässt wenn ich das nicht vorne dran mache. ich sag dazu das das schild vorn drin von aussen gut sichtbar ist.