Probleme mit der Innenraumelektrik

  • #11

    Kurze blöde Frage:


    Für die NSW gibt es eine Kontrollleuchte, ist die im Tacho?
    Bei mir gibt es da keine (mehr) aber ich dachte das wäre ok, der die gesamte Beleuchtung vom Lichtschalter nicht geht.


    (Ich hab fast immer außerorts die NSW an, da ich durch die Depo Lampen sonst im Blindflug durch das Erzgebirge roll...)

    TÜV erhalten... ✓


    Die Lösung finden warum im Winter die Elektrik spinnt.


    Und die Kiste mal durchsaugen...


    Jetzt erst mal fahren, so lange er es tut.

  • #12

    Ja, die NSW-Kontrolllampe ist im Kombiinstrument.


    Ihr scheint ja sehr gutmütige Rennleiter zu haben?
    Bei uns verlangen die immer den im Gebührenkatalog vermerkten Unkostenbeitrag, wenn jemand die NSW anhat, obwohl die Sichtverhältnisse das nicht zulassen...


    LG, Helmut

    Omega B2, EZ 01/2000, 2.2 16V Sport, Xenon, Leder, Bose Sound System

  • #16

    Wie gesagt, Erzgebirge. Da ist immer Nebel, Regen oder Schnee. Fast wie in Clausthal-Zellerfeld... Ich hab ja auch geschrieben, dass ich die Lichter außerorts einschalte, da hilft die Ausleuchtung nach links und rechts wirklich.
    Es ist ja nicht so dass ich Standlicht und NSW fahre, aus dem Alter bin ich raus...


    Meiner ist BJ 96, gehört aber zum Modelljahr '97, ich glaube ich hatte das Signal auch nur im Lichtschalter. Muss mal ne neue Birne rein...

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  • #18

    Genau, hast halt gutmütige Rennleiter.
    Bei uns kostet das glaube ich dann so 30 € für Standlicht + 30 € NSW :D
    Klar ist das eine etwas antiquierte Regelung, weil die NSW ja keinem weh tun und mE 1000 x besser sind als gar kein Licht oder die nachgebastelten LED-Tagfahrleuchten (die sogar legal sind und trotzdem Blenden), aber was will man machen, wenn der offizielle es strikt nach Vorschrift will :(


    LG, Helmut

    Omega B2, EZ 01/2000, 2.2 16V Sport, Xenon, Leder, Bose Sound System

  • #19

    Wenn man innerorts bei guten Sichtverhältnissen deswegen angehalten wird, kann ich das nachvollziehen. Also nicht die Regel, aber den Verstoß.
    Hatte nen Bekannten, der hatte die Nebler auch immer an, auf Landstrassen. Und dann so argumentiert dass er sich sicherer fühle, da er mit den Neblern die seitliche Flora und die sich darin versteckende Fauna besser sehen, und damit Gefahren früher erkennen kann.
    Kann funktionieren, muss aber nicht. (V.a. wenn man in seinem Golf III die Klarglas-Nebelscheinwerfer von Jom verbaut hat, die überall hinleuchten, aber nicht auf die Strasse)


    Mal was anderes aus meiner Golf III Zeit. Ich hatte einen des BJ's `93, der serienmäßig kein drittes Bremslicht verbaut hatte. An dem Wagen habe ich einige dazu gebaut, verändert usw. War alles legal.
    Bis auf das dritte Bremslich, ich hatte dieses unten in die Stoßtange integriert, das Licht hatte ne Zulassung für die Außenanbringung etc. Das Problem, welches mir nicht bewusst war, dass das dritte Bremslicht mindestens so hoch angebracht werden muss, wie die normalen Bremsleuchten. War ja bei mir nicht der Fall.
    Ich bin recht lange damit rumgefahren, hab in Franken gewohnt, dort wird man wegen jedem Mist angehalten. Eines Tages hat es mich dann erwischt. Ich werde rausgezogen, mir wurde die Situation erklärt und es hat mich 25,- Euro oder DM gekostet.
    Das Argument war, welches ja auch richtig ist, dass man bei der geringen Höhe das Bramslicht bei geringem Abstand nicht sehen kann. Stimmt auch. Aber ich habe es nicht verändert sondern zusätzlich angebracht. Ich habe den Polizisten auch gleich gesagt, dass der Wagen serienmäßig kein drittes Bremslicht hat, und ich das jetzige dann einfach entferne und damit im Prinzip niemanden geholfen ist. Tja, keine Chance.


    Das schöne war, ich musste dann zur Fürther Polizeiwache, den Wagen vorführen, sprich den Rückbau, und die Polizistin meinte :"Dafür mussten Sie 25,- zahlen? Es gibt schon Kollegen"


    Wie gesagt, manchmal fasst man sich echt an den Kopf...

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