allg. Begrenzungsleuchten / Standlichtblinker

  • #1

    Hallo,


    Wie schaut es aus mit der Eintragemöglichkeit von Begrenzungsleuchten, die von einem anderen Fahrzeug stammen z.B. BMW? Da kein E-Zeichen bzw Gutachten vorhanden. Übrigens gehts hier nur um Orange! Nix Rot oder so um des von vorne weg auszuschließen!


    Und wie schaut zur Zeit die Rechtslage für Standlichtblinker aus? Also Blinker mit Standlicht bzw Begrezungsleucht-Funktion.


    Ein Kollege hat angeblich ein Gutachten...



    Gruß Gonzo

    V6 CRuiSeR
    Jetzt immer Freitags Abends in Bochum bei D&W anzutreffen 8)

  • #2

    Hi,
    die BMW Side Marker mußt du normal Eintragen lassen, hatte sie an meinem A-Omega und da sagte mir der TÜV "die Brauchen wir nicht eintragen"
    2 Jahre Später bei der GTÜ "die müssen auf alle Fälle Eingetragen werden, da sie ja kein Deutsches Prüfzeichen besitzen."
    Genauer gesagt, es weis von denen keiner was genaues.


    Für die Standlichter im Blinker gibt es wirklich ein Guachten, aber glaube nur für einige Benz modelle und den Astra F.
    In dem Gutachten steht aber, das die Standlichter nur zusäzlich zu den schon vorhandenen angeschlossen werden dürfen, und sie dürfen nur weiß leuchten.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #3

    ich versteh auch net warum die sich bei solchen sachen sich so extrem anstellen. Letztendlich will ich nur die verkehrssicherheit erhöhen, sprich das des Auto auch seitlich erkannt wird, sei es im fahren oder im abgestellten Zustand dank der mit angebrachten reflektoren (Bei den BMW leuchten sind doch auch reflektierend oder?).


    Nunja wenn ich demnächst meine verbaute Bremsen eintragen lasse, werd ich mal nachfragen... bevor ich mir die kaufe, einbau und dann nicht eingetragenbekomme!

    V6 CRuiSeR
    Jetzt immer Freitags Abends in Bochum bei D&W anzutreffen 8)

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